Dating-Plattformen im Internet sind beliebt. Allen voran: Tinder. Mit einem Swipe nach rechts oder links in der App entscheiden sich Nutzer, mit wem sie Kontakt haben möchten. Besonders wichtig für die Attraktivität: Der Profiltext, in dem zum Beispiel seine Wünsche, Träume und Hobbys geschildert werden. Wer im öffentlichen Dienst ist, sollte aber vorsichtig mit seinem Profil sein.
Auf der Suche nach Sex
Der Fall: Eine Soldatin im Rang eines Oberstleutnants warb mit dem folgenden Text bei Tinder um Kontakte: „Offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome.“ Das missfiel ihrem Vorgesetzten, der als Disziplinarstrafe einen Verweis aussprach. Die Kommandeurin wehrte sich dagegen – bis vor das Bundesverwaltungsgericht.
Das Urteil: Ohne Erfolg. Der Verweis durch den Vorgesetzten geht in Ordnung. Die Leipziger Richter entschieden: Jeder dürfe zwar über seine geschlechtlichen Beziehungen frei bestimmen und sich auch für ein promiskuitives Sexualverhalten entscheiden, so die Leipziger Richter. Die Soldatin mit Personalverantwortung für 1.000 Menschen müsse bei der Wahl ihrer Worte und Bilder aber Rücksicht auf ihre berufliche Stellung nehmen und „keine Zweifel an der erforderlichen charakterlichen Integrität“ zulassen (BVerwG, Beschluss vom 25.05.2022, 2 WRB 2.21).
Mein Tipp als Personalratsanwalt: Dieses Urteil kann weitreichende Konsequenzen auch für andere Beamtinnen und Beamten haben, die Tinder und ähnliche Kontaktbörsen nutzen. Die konservative Weltansicht, die sich in diesem Urteil widerspiegelt, kann in Zukunft viele Dienststellenleitungen veranlassen, auch andere Fragen zu den persönlichen Lebensumständen entsprechend zu beurteilen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie als Personalrat auf Disziplinarmaßnahmen richtig reagieren. Welche es gibt, wann Sie als Personalrat beteiligt werden müssen und was Sie dann für Ihre Kolleginnen und Kollegen tun können, darum geht’s in unserem Top-Thema ab Seite 4.
Näheres zum Thema Verweis finden Sie hier.
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