Frage: Einige Mitarbeiter in unserem Betrieb klagen darüber, dass in letzter Zeit immer wieder persönliche Sachen von ihrem Arbeitsplatz verschwinden. Der Täter wurde bereits ermittelt und ihm wurde fristlos gekündigt. Was können wir als Betriebsrat tun, damit so etwas nicht noch mal vorkommt?
Antwort: Das ist tatsächlich das pure Gift für Ihr Betriebsklima: Eine Kollegin oder ein Kollege ist bestohlen worden. Plötzlich traut einer dem anderen nicht mehr. Gerüchte und Vermutungen kommen auf. Und Sie als Betriebsrat: mittendrin! Anhand des folgenden Beispiels zeige ich Ihnen, was Sie jetzt tun sollten.
Beispiel: In Ihrer Firma ist das Tragen von Dienstkleidung vorgeschrieben. Dafür gibt’s extra einen Umkleideraum, in dem Ihre Kolleginnen und Kollegen sich umziehen und die private Kleidung in namentlich bezeichnete Fächer legen. Abends stellt ein Kollege plötzlich fest, dass sein Fach durchfühlt und sein Portemonnaie mit 200 € verschwunden ist. Er bezichtigt einen Kollegen und will vom Arbeitgeber die 200 € zurück.
Folge: Da hat Ihr Kollege gute Karten! Ihr Arbeitgeber hat die vertragliche Pflicht, dass Eigentum Ihrer Kolleginnen und Kollegen – in vertretbarem Maße – zu schützen. Müssen Ihre Kolleginnen und Kollegen in der Firma Dienst- oder Schutzkleidung anlegen, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, für alle einen abschließbaren Spind zur Verfügung zu stellen, damit Wechselkleidung und Wertsachen vor fremden Zugriff geschützt sind.
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Als Betriebsrat sollten Sie also in enger Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber also alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um das Hab und Gut Ihrer Mitarbeiter vor Verlust oder Beschädigung zu schützen. Dazu gehören zum Beispiel abschließbare Spinde oder Schreibtische. Tut Ihr Arbeitgeber das nicht, haftet er möglicherweise für den entstandenen Schaden. Nach diesem Hinweis wird er sicherlich bereit sein, mit Ihnen als Betriebsrat zu kooperieren und Maßnahmen zu treffen, um künftige Diebstähle zu verhindern.
Stand (22.04.2025)