Sprechstunde Betriebsrat Corona
Sprechstunde: Wie Sie Ihren Kollegen in der Krise am besten zuhören
Einfach nur mal jemanden haben, der zuhört. Das wünschen sich viele Kolleginnen und Kollegen genau jetzt in der Corona-Krise. Denn die Pandemie verlangt vieles ab. Manche brauchen dann einfach nur ein Ohr. Am besten Ihres. Wie und wann Sie als Betriebsrat Ihre Sprechstunden trotz Corona ordentlich durchführen.
So legen Sie die Sprechstunden fest
Wie Ärzte und Anwälte, dürfen auch Sie als Betriebsrat Sprechstunden in Ihrem Betrieb abhalten, § 39 Absatz 1 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Beispiel: Als Betriebsratsvorsitzender teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit, dass Sie ab sofort jeweils freitags zwischen 15:00 Uhr und 16:00 Uhr ihre Sprechstunde abhalten werden. Ihr Arbeitgeber will aber, dass Sie die Gespräche mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in die Mittagspause legen.
Folge: Keine Chance. Ihre Sprechstunden als Betriebsrats müssen nämlich während der Arbeitszeit stattfinden. Die Pausen gehören nicht dazu.
Wichtiger Hinweis: In Mehrschichtbetrieben sollten die Sprechstunden sogar so liegen, dass jeder Mitarbeiter sie wahrnehmen kann.
Was Sie als Betriebsrat allein entscheiden
Als Betriebsrat können alleine entscheiden,
- ob überhaupt,
- in welcher Form und
- welche ihrer Betriebsratsmitglieder
die Sprechstunden abhalten. Das heißt aber nicht, dass Sie als Betriebsrat nicht Rücksicht nehmen sollten. Im Gegenteil: Bei den Sprechstunden sollten Sie am besten eng mit Ihrem Arbeitgeber zusammenarbeiten und eine gemeinsame Lösung finden.
Schnell-Check: Das sollten Sie mit dem Arbeitgeber klären
Haben Sie als Betriebsrat | Ja | Nein |
§ sich mit Ihrem Arbeitgeber abgestimmt, wo, also in welchem Raum, sie ab sofort ihre Sprechstunde abhalten? | ||
§ wann die Sprechstunde während der Arbeitszeit stattfinden soll? | ||
§ wie lange die Sprechstunden dauern | ||
§ wie häufig sie ihre Sprechstunden abhalten und | ||
§ an welchen Tagen in der Woche oder im Monat Sie Ihre Sprechstunden terminieren? |
Können Sie als Betriebsrat alle diese Fragen mit „Ja“ beantworten, werden Ihre Sprechstunde auch in der Corona-Krise nicht für Ärger sorgen.
Die Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber über den Raum, in dem die Sprechstunde abgehalten wird, ist in der Corona-Pandemie aus Hygieneschutzgründen besonders schwierig. Um das Infektionsrisiko in Ihrem Betrieb und unter Ihren Kolleginnen und Kollegen so gering wie möglich zu halten, sollten Sie,
- den Raum so zu wählen, dass dort die Hygieneregelen eingehalten werden können oder
- die Sprechstunden virtuell als Video-Besprechung abzuhalten, wenn sichergestellt, dass die Gespräche vertraulich und nicht abzuhören sind.
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Diese Einigung halten Sie am besten in einer Betriebsvereinbarung fest. Für die Dauer der Corona-Krise können Sie auch eine befristete Zusatzabrede zu einer bereits bestehenden Betriebsvereinbarung zum Thema Sprechstunde schließen. Ein Muster finden Sie auf Seite 6.
Wichtiger Hinweis: Finden Sie mit Ihrem Arbeitgeber keine Lösung, kann die Einigungsstelle angerufen werden, § 76 Absatz 1 Satz 1 BetrVG.
Einen kostenlosen Download einer Betriebsvereinbarung für Sprechstunden des Betriebsrats während Corona finden Sie hier.
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