Oft genügt schon ein Pflaster – und die Sache ist erledigt. Bei vielen Arbeitsunfällen reicht das aber nicht. Für diesen Fall müssen die Ersthelfer in Ihrem Betrieb, die schließlich mit Ihrer Unterstützung als Betriebsrat gut geschult worden sind, auch das richtige Equipment haben, um effektiv zu helfen. Denn ansonsten ist die beste Aus- oder Fortbildung nichts wert.
Wie Sie als Arbeitgeber jede Haftung ausschließen
Stellen Sie als Betriebsrat sicher, dass für den Notfall alles da ist, was die verletzten Kolleginnen und Kollegen im Notfall brauchen. Dazu gehören vor allem: vollständige Verbandskästen in Ihrem Betrieb.
Wichtiger Hinweis: Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eine der Kernaufgaben, die Sie als Betriebsrat haben. Kommen Sie dieser Pflicht nach! Das dürfte auch Ihrem Arbeitgeber am Herzen liegen, denn schließlich ist es auch nicht im betrieblichen Interesse, wenn Kolleginnen und Kollegen wegen kleinster Verletzungen sofort zur Durchgangsarzt gehen und sich ein oder zwei Tage krank schreiben lassen.
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Damit später niemand den Vorwurf machen kann, dass die Verletzungen aufgrund mangelhafter Versorgung und mangelhaften Verbandsmaterials verschlimmert worden sind, sollten Sie zum Beispiel mit Ihrem Arbeitgeber regelmäßige Kontrollen der Verbandskästen in Ihrem Betrieb auf Vollständigkeit kontrollieren.
Stand (07.04.2025)