Frage: In unserem Betrieb ist ein Kollege befristet eingestellt, der kurz nach Beginn seines Arbeitsverhältnisses mit einem schweren Bandscheibenvorfall drei Monate arbeitsunfähig war. Nun ist er zurück und berichtet, dass er mehrere „Baustellen“ an der Bandscheibe habe und erwäge, eine Schwerbehinderung zu beantragen. Nun stellt sich die Frage, was geschieht, wenn er eine Schwerbehinderung bekommt, da diese ja mit einem Kündigungsschutz einhergeht. Läuft der Vertrag dann dennoch zum Vertragsende aus?
Antwort: Das sieht nicht gut für Ihren Kollegen aus. Befristete Arbeitsverhältnisse enden
- mit Ablauf der vereinbarten Zeit (sachgrundlose Befristungen) oder
- mit Erreichen des vereinbarten Zwecks (Befristungen mit Sachgrund, wie zum Beispiel, wenn die Vertretung, zu der der Kollege eingestellt wurde, endet.
Das heißt: Befristete Arbeitsverhältnisse enden, ohne dass es eine Kündigung bedarf (§ 15 Absatz 1 und 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)).
Deshalb greift auch kein Kündigungsschutz ein. Das gilt bei einer Schwerbehinderung genauso, wie zum Beispiel beim Mutterschutz.
Stand (27.01.2025)