Schichtarbeit Mitbestimmung Betriebsrat
Erste Experten reden davon, dass die fetten Jahre für deutsche Firmen zu Ende sind. Noch aber wird in vielen Betrieben rund um die Uhr gearbeitet. Doch Schichtarbeit bringt für die betroffenen Kollegen auch enorme zusätzliche Belastungen mit sich. Deshalb stehen Ihnen als Betriebsrat bei der Schichtarbeit auch weitreichende Mitbestimmungsrechte zu. So nutzen Sie diese richtig.
Das sind die Nachteile der Schichtarbeit
Schichtarbeit ist kein Zuckerschlecken. Vor allem in 3-Schicht-Betrieben leiden die im Schichtdienst eingesetzten Kollegen unter
- dem gestörten Tagesrhythmus, der durch die zeitlich versetzte Lebensweise den menschlichen Organismus beeinflusst und
- dem beeinträchtigten Sozialleben, weil die Beziehungen zu Familie und Freunden durch die wechselnden Arbeitszeiten nicht wie in einem gewöhnlichen Arbeitsverhältnis gepflegt werden können.
Deswegen ist die Schichtarbeit auch besonders gesetzlich geregelt: Die Arbeitszeit der in Schichtarbeit beschäftigten Kollegen muss nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeitszeit festgelegt werden, § 6 Absatz 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Und hier kommen Sie als Betriebsrat ins Spiel.
Ständige Aufgabe: Darum geht es für Sie als Betriebsrat
Bereits mit der Einführung der Schichtarbeit fängt die Arbeit für Sie als Betriebsrat an. Soll in Ihrer Firma Schichtarbeit eingeführt werden, steht Ihnen als Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht zu, § 87 Absatz 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Das heißt für den Arbeitgeber: Ohne Sie als Betriebsrat geht gar nichts.
Doch mit der Einführung ist es nicht getan: Ihr Mitspracherecht als Betriebsrat betrifft alle Fragen rund um die Schichtarbeit, die Ihr Arbeitgeber nur gemeinsam mit Ihnen als Betriebsrat regeln darf. Vom Mitbestimmungsrecht umfasst sind also
- die Festlegung der zeitlichen Lage der einzelnen Schichten, also vor allem Beginn und Ende und
- die Abgrenzung des von der Schichtarbeit betroffenen Personenkreises, also der Kollegen, die in Früh-, Tages- und Nachtschicht arbeiten sollen.
Wie eine Betriebsvereinbarung das Leben leichter macht
Pochen Sie als Betriebsrat darauf, nicht nur jedes Mal bei der Erstellung der Schicht- und Dienstpläne auf Ihr Mitbestimmungsrecht, sondern auch bei der Ausgestaltung der Dienstpläne sowie bei der Frage, welcher Kollege in welcher Schicht eingesetzt werden soll.
Gemeinsam mit dem Arbeitgeber können Sie als Betriebsrat für die tägliche Praxis regeln, ob
- jeder einzelne Schichtplan gemeinsam aufgestellt wird oder
- eine spezielle Regelung, also zum Beispiel eine Betriebsvereinbarung, die Grundsätze der Schichtarbeit festlegt.
Wenn 8 Stunden tagsüber nicht reichen
Keine Frage: Niemand arbeitet gerne, wenn Freunde und Familie freihaben. Vor allem die Nachtschicht ist unbeliebt, weil sie kaum ein geregeltes Familienleben zulässt. Dennoch: Lassen sich die Aufträge in Ihrer Firma nicht tagsüber innerhalb von 8 Stunden abarbeiten oder ist der Einsatz der Kollegen, wie zum Beispiel im Rettungsdienst, auch außerhalb der normalen Tagesschicht gefragt, führt an der Schichtarbeit kein Weg vorbei. Umso wichtiger ist es daher, dass Sie als Betriebsrat genau wissen, wann genau Ihr Mitbestimmungsrecht über die Einführung der Schichtarbeit greift. Der folgende Schnell-Check verrät es Ihnen:
Übersicht: Hier führt kein Weg an Ihnen als Betriebsrat vorbei
Der Arbeitgeber möchte das in der Firma bereits bestehende Schichtsystem ändern, also zum Beispiel den Schichtbeginn und das Schichtende anders festlegen. |
Ein bestehender Schichtplan soll geändert werden. |
Ein neuer Schichtplan wird aufgestellt, der regelt, welche Kollegen wann zum Einsatz kommen. |
Der Arbeitgeber plant aufgrund der Auftragslage die Schichtarbeit einzuschränken oder zu erweitern. |
Der Arbeitgeber will die Zahl der Schichten (neu) festlegen. |
Eine bereits geplante Schicht wird wieder abgesagt. |
Einen Mustertext für die Aufforderung der Einhaltung der Mitbestimmungsrechte finden Sie hier.
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