Frage: In unserer Dienststelle gibt’s Ärger: Immer mehr Kolleginnen und Kollegen telefonieren während der Arbeitszeit mit ihrem eigenen Handy aus privaten Gründen. Das passt der Dienststellenleitung leider überhaupt nicht. Mit diesem Verhalten umgehen – so ihr Argument – die betreffenden Mitarbeiter das in unserer Dienststelle bestehende Verbot, die dienstlichen Telefonanschlüsse nicht privat zu nutzen. Außerdem gingen durch die privaten Telefonate vom eigenen Mobiltelefon natürlich Arbeitszeit verloren. Unsere Dienststellenleitung will daher jetzt ein zusätzliches Verbot verhängen, das auch die Nutzung privater Mobiltelefone am Arbeitsplatz untersagt. Müssen als Personalrat beteiligt werden?
Antwort: Als Personalrat können sich in diesem Fall auf Ihr Mitbestimmungsrecht bei Fragen der dienstlichen Ordnung und zum Verhalten Ihrer Kolleginnen und Kollehgen am Arbeitsplatz beziehen. Demnach sind sie nämlich bei sämtlichen Regelungen, die das Verhalten Ihrer Kolleginnen und Kollegen im Betrieb betreffen, von der Dienststellenleitung ins Bott zu holen.
Das bedeutet aber noch nicht automatisch, dass Sie als Personalrat in der vorliegenden Situation ein Mitbestimmungsrecht haben. Mitbestimmungsfrei sind nämlich alle Weisungen, die die Erbringung der Arbeitsleistung betreffen. Hier darf die Dienststellenleitung
kraft ihrer Organisations- und Leitungsmacht klar festlegen,
- welche Arbeiten auszuführen sind und
- in welcher Weise das geschehen soll.
Ihr Dienstherr tut Sie in diesem Fall nichts anderes, als die Arbeitspflicht Ihrer Kolleginnen und Kollegen näher zu konkretisieren. Bringt er also mit dem Handyverbot zum Ausdruck, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen während der Arbeitszeit nicht privat mit dem Handy telefonieren, sondern sich ausschließlich ihrer Arbeitspflicht widmen sollen, dann bewegt er sich eindeutig noch im Bereich des Arbeitsverhaltens. Eine solche Weisung wäre also mitbestimmungsfrei.
Mein Tipp als Personalrat: Laden Sie Ihre Dienststellenleitung zum Gespräch ein. Die Differenzierung zwischen mitbestimmungspflichtigem Ordnungsverhalten und mitbestimmungsfreiem Arbeitsverhalten ist in der Praxis oft alles andere als einfach. Das führt dazu, dass es schnell zu einem Gerichtsprozess kommen kann, mit dem Sie als Personalrat versuchen, Ihrem Dienstherr solche Weisungen gerichtlich verbieten zu lassen. Ein solcher Prozess kostet aber nicht nur Geld, sondern auf beiden Seiten auch Nerven. Eine Dienstvereinbarung, die alles rund um die Benutzung von privaten Telefonen am Arbeitsplatz regelt, ist deshalb die elegantere Lösung.
Stand (09.12.2024)