Frage: Wenn ein Mitarbeiter sich in seiner Pause aus dem Unternehmen entfernt, muss er dann seinem direkten Vorgesetzten Bescheid geben, auch wenn er sich im Zeiterfassungssystem ausgeloggt hat? Es geht nicht um die Frage, wohin er geht, sondern nur darum, dass der Vorgesetzte eine Info möchte, wenn das Firmengelände verlassen wird. In dieser Außenstelle gib es leider Spannungen zwischen dem Chef und manchen Mitarbeitern.
Antwort: Ihren Kolleginnen und Kollegen ist es grundsätzlich erlaubt, während der Pausenzeiten, den Arbeitsplatz oder sogar das Betriebsgelände zu verlassen. Eine Abmeldung ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Es kann dennoch Sinn machen, wenn sich Ihre Kolleginnen und Kollegen vor Verlassen des Betriebsgeländes bei Ihrem Vorgesetzten abmelden. Kommt es zum Beispiel zu einem Notfall im Betrieb, ist es besser, wenn der Arbeitgeber weiß, wer sich zum Zeitpunkt der Notlage im Betrieb aufhält, um entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können.
Stand (07.04.2025)