Aktuelles für Mitbestimmungsorgane

Von einem einvernehmlichen Abbruch eines BEM ist auf jeden Fall abzuraten!
Das betriebliche Eingliederungsmanagement spielt bei der gerichtlichen Klärung, ob eine krankheitsbedingte Kündigung gerechtfertigt ist, eine ganz entscheidende Rolle. Hat der Arbeitgeber ein solches BEM angeboten

Friseurtermin: Was Ihre Kollegen im Home-Office dürfen und was nicht
Dieser LinkedIn-Post sorgt gerade für eine heiße Debatte: Der Hambuger Unternehmer Kai Gunnar Hering hat sich öffentlich in dem Netzwerk beschwert, dass eine Kollegin, die

So prüfen Sie, ob die Verbandkästen im Betrieb vollständig sind
Oft genügt schon ein Pflaster – und die Sache ist erledigt. Bei vielen Arbeitsunfällen reicht das aber nicht. Für diesen Fall müssen die Ersthelfer in

Unterstützen Sie schwerbehinderte Beschäftigte beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement
Frage: „Ein schwerbehinderter Kollege ist innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen arbeitsunfähig. Nun ist ein Betriebliches Eingliederungsmanagement angedacht. Habe ich als SBV Mitspracherecht oder

Darum kündigen so viele Dienstherren lieber doppelt
Doppelt gemoppelt hält besser. Das gilt auch für Kündigungen. Um sicher zu gehen, kündigen viele Dienststellenleitungen lieber zweimal. Eine Besonderheit gibt’s aber zu beachten. Fristlos

Das gilt bei krankheitsbedingter dauernde Arbeitsunfähigkeit
Es gibt allerdings auch Fälle, in denen Kollegen so schwer erkranken, dass sie ihre ursprüngliche Leistungsfähigkeit nicht mehr wiedererlangen. Solche Kolleginnen und Kollegen sind natürlich
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„Praktimedia“ steht für die Aufbereitung von Inhalten unserer Publikationen, Ratgeber und Informationsdienste ausgerichtet auf Ihre Praxis als Betriebsrat, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung. Eben Medien für die Praxis.
Es geht uns darum, komplizierte Gesetze und Vorschriften für Sie als Betriebsrat, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung in praktisches, anwendungsorientiertes Wissen zu übersetzen, damit Sie immer auf der sicheren Seite sind. Egal was sich ändert, egal welche neuen Regeln der Gesetzgeber und die Gerichte aufstellen. „Praktische Medien – Praktimedia“ – das ist unser Versprechen für Sie.
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