Dieses Jahr brauchen Sie als Personalrat und Ihre Kolleginnen und Kollegen auf jeden Fall einen dicken Pullover und warme Socken bei der Arbeit. „Personalrat heute“ liegt der Entwurf der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“, vor. Darin wird die Höchsttemperatur für deutsche Amtsstuben in diesem Winter festgelegt.
Wo die Heizung gar nicht mehr laufen soll
Das gab’s noch nie: Das Bundeswirtschaftsministerium verbietet in diesem Winter viele Dinge, die in anderen Jahren ganz normal sind. Zum Beispiel das ordentliche Heizen von öffentlichen Gebäuden. In Gemeinschaftsräumen soll die Heizung gar nicht mehr angestellt werden. In Büros – und damit auch in Ihrem Personalratsbüro wird’s auch nicht viel wärmer. Hier sind die Höchsttemperaturen laut der neuen, noch zu verabschiedenden Verordnung:
Höchstwerte: Wärmer soll‘s nicht werden
Tätigkeit | Höchsttemperatur |
körperlich leicht und überwiegend im Sitzen | 19 ° C |
körperlich leicht und überwiegend im Stehen oder Gehen | 18 ° C |
mittelschwere und überwiegend im Sitzen | 18 ° C |
mittelschwer und überwiegend im Stehen oder Gehen | 16 ° C |
körperlich schwer | 12 ° C |
Diese Raum-Temperaturen, die die aktuell geltenden Arbeitsschutzwerte außer Kraft setzen, sollen ab September bis zum 28.02.2023 gelten.
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