Manche Betriebsräte versuchen es seit Jahren: Sie wollen ein Smart-Phone vom Arbeitgeber – und haben bisher Pech gehabt. Nach der Wahl, wenn es wieder darum geht, welche Mittel der Arbeitgeber für Ihre Betriebsratstätigkeit zur Verfügung stellen muss, steigen wieder Ihre Chancen auf ein Mobiltelefon der neuesten Generation. Dazu brauchen Sie vor allem zwei Dinge: Ein gutes Argument und eine Antwort auf die wichtigste Frage.
Die Regel: Kein Smart-Phone
Als Betriebsrat haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf „Informations- und Kommunikationstechnik“ (§ 40 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)). Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen im Betriebsrat demnächst ein modernes Handy bekommen.
Schnell-Check: 4 x „Ja“ für ein Handy
– Dient das Handy dem einzelnen Betriebsratsmitglied zur Erledigung seiner gesetzlichen Aufgaben, ist die mobile Erreichbarkeit also erforderlich?
– Ist das einzelne Mitglied Ihres Betriebsrats, das ein Handy bekommen soll, durch häufige Reisetätigkeit schwer zu erreichen?
– Haben Sie als Betriebsrat bei der Entscheidung, ob Handys für die Mitglieder des Gremiums angeschafft werden, auch die Interessen Ihres Arbeitgeber ausreichend berücksichtigt?
– Ist es in Ihrem Betrieb üblich, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen vom Arbeitgeber ein dienstliches Smartphone vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommen?
(Stand: 02.01.2026)

