„Mundschutz nicht getragen: Reicht das schon für eine Abmahnung?“
Frage: Gestern hat sich ein Kollege bei mir als Betriebsratsvorsitzender darüber beschwert, dass der Arbeitgeber ihn abgemahnt hat. Grund für die Abmahnung war, dass der Kollege entgegen der bestehenden betrieblichen Weisung seinen Mund-Nasen-Schutz am Arbeitsplatz heruntergezogen hatte. Reicht das schon für eine Abmahnung?
Antwort: Ja, das reicht bereits für eine Abmahnung. Der Kollege hat sich schließlich über betreibliche Regeln hinweggesetzt und erhöht damit die Gefahr, dass andere Kolleginnen und Kollegen diesem Fehlverhalten folgen. Allerdings sollten Sie als Betriebsrat das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und sich darauf verständigen, dass es der Arbeitgeber bei erstmaligen Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes bei einer Ermahnung belässt. Kündigt der Arbeitgeber aber ohne vorherige Abmahnung, sollten Sie als Betriebsrat im Rahmen Ihrer Anhörung der Kündigung unbedingt widersprechen.
Eine Betriebsvereinbarung zu Mundnasenschutz finden Sie hier.
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