Feierabend! Dieses Wort fällt in vielen Dienststellen immer später. Die Corona-Pandemie, die Energie-Krise – in deutschen Amtsstuben wird auch in diesem Winter das Licht wieder länger brennen. Viele Kolleginnen und Kollegen klagen bereits über zu viele Überstunden. Die gute Nachricht: Ohne Sie als Personalrat geht bei der Mehrarbeit nichts.
Arbeitszeit: In diesen Fällen bestimmen Sie mit
Als Personalrat haben Sie bei Überstunden nämlich ein umfangreiches Mitbestimmungsrecht (§ 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG). Das heißt, dass der Dienstherr bei Regelungen
- zum Beginn,
- zum Ende,
- zu den Pausen und
- bei der Verteilung der Überstunden auf die einzelnen
auf Sie als Personalrat zukommen muss.
Wichtiger Hinweis: Ein Mitbestimmungsrecht rund um die Entscheidung, ob Überstunden angeordnet werden dürfen, haben Sie als Personalrat allerdings nicht.
Mein Tipp als Personalratsanwalt: Ihr Mitbestimmungsrecht bei Überstunden beschränkt sich also hauptsächlich darauf, zu welchen Tagen und Tageszeiten die von der Dienststellenleitung angeordneten Überstunden von Ihren Kolleginnen und Kollegen zu erbringen sind.
Arbeitszeit: In diesen Fällen bestimmen Sie mit
Zweck Ihres Mitbestimmungsrechts ist es also, dass Sie als Personalrat die Möglichkeit erhalten, zu kontrollieren, dass das Arbeitszeitgesetz und vergleichbare, dem Schutz vor allem schwangerer und jugendlicher Kolleginnen und Kollegen, dienenden Vorschriften eingehalten werden. Hinzu können Sie als Personalrat durch Ihr Mitbestimmungsrecht auch dafür sorgen, dass den Wünschen Ihrer Kolleginnen und Kollegen ausreichend Rechnung getragen wird, wenn zum Beispiel bei einem früheren Dienstbeginn die Betreuung der Kinder in der Kindertagesstätte noch nicht sichergestellt ist.
Beispiel: Durch eine Gesetzesänderung kommt es in Ihrer Dienststelle von heute auf morgen zu einer plötzlichen Antragsflut. Ihre Dienststellenleitung entscheidet daher, dass alle Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Dienststelle bis auf weiteres morgens bereits um 6:00 Uhr statt wie sonst üblich um 8:00 Uhr an Ihrem Schreibtisch sitzen müssen. Abends ist aber wie gewohnt um 16:00 Feierabend.
Folge: Diese Maßnahme der Dienststellenleitung bedarf ganz klar Ihrer Zustimmung als Personalrat, weil der Beginn der täglichen Arbeitszeit neu festgelegt werden soll (§ 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG).
Mein Tipp als Personalratsanwalt: Ordnet Ihre Dienststellenleitung Überstunden an, ohne dass Sie als Personalrat davon etwas mitbekommen, sollten Sie die Dienststellenleitung auffordern, dies sofort zu unterlassen und Ihr Mitbestimmungsrecht zu beachten.
Muster: So stoppen Sie Ihre Dienststellenleitung
An die
Leitung der Dienststelle …
im Hause
…, den …
Unterlassung der Anordnung von Überstunden ohne Zustimmung des Personalrats
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Personalrat haben wir davon Kenntnis erlangt, dass kürzlich mehrere Beschäftigte unserer Dienststelle über die gewöhnliche Arbeitszeit hinaus Überstunden geleistet haben. Darüber waren wir als Personalrat weder informiert noch wurde unsere erforderliche Zustimmung eingeholt.
Bei einer vorübergehenden Verlängerung der Arbeitszeit haben wir als Personalrat mitzubestimmen (§ 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG). Das bedeutet, dass Sie als Dienststellenleitung zwingend unsere Zustimmung als Personalrat einholen müssen, bevor für einzelne Beschäftigte unserer Dienststellen Überstunden angeordnet werden, sofern es sich dabei nicht um echte Notfälle, wie zum Beispiel Überschwemmungen, handelt.
Als Personalrat haben wir Sie als Dienststellenleitung also dazu aufzufordern, Maßnahmen zur vorübergehenden Verlängerung der gewöhnlichen Arbeitszeit – dazu zählt auch die Anordnung von Überstunden, zu unterlassen, bis eine Einigung mit dem Personalrat erzielt worden ist.
Sollten Sie unser Mitbestimmungsrecht als Personalrat weiter missachten, müssen Sie damit rechnen, dass wir als Personalrat unseren diesbezüglichen Unterlassungsanspruch durch einen Antrag vor dem zuständigen Gericht durchsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Der/Die Personalratsvorsitzende
Näheres zum Thema Vergütung von Überstunden finden Sie hier.
Sofortige Antworten auf alle Fragen zum Thema Personalrat finden Sie hier. Bei Personalrat heute finden Sie alle aktuellen Entwicklungen die Sie für Sie als Personalrat notwendig sind kompakt dargestellt. Mit vielen Hilfen, Checklisten, Dienstvereinbarungen und Mustern. Direkt umsetzbar in die Praxis. Von Praktikern für Praktiker. Klicken Sie hier, um noch heute Ihren kostenlosen Gratistest zu starten und Sie werden sehen wie groß die Hilfe ist, die Personalrat heute Ihnen geben wird.