Frage: Unsere Dienststellenleitung beabsichtigt einem Kollegen die verhaltensbedingte Kündigung auszusprechen. Dazu läuft gerade unsere Anhörung als Personalrat. Als Personalratsvorsitzender möchte ich, dass die Dienststellenleitung mir Kopien der Abmahnungen aus der Personalakte des Kollegen zukommen lässt, damit ich mir ein genaues Bild von den Kündigungsgründen machen kann. Darf ich das?
Antwort: Absolut. Hört Ihr Arbeitgeber Sie als Personalrat – wie vorgeschrieben – zu einer bevorstehenden verhaltensbedingten Kündigung ordnungsgemäß an, gehört dazu auch, dass er Sie umfassend über die Kündigungsgründe informiert. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung hat dies zur Folge, dass Sie als Personalrat auch über frühere Fehlverhalten, auf die die Dienststellenleitung die Kündigung schließlich stützt, in Kenntnis gesetzt wird. Dazu können Sie tatsächlich verlangen, dass Ihre Dienststellenleitung Ihnen Abschriften der Abmahnungen, die Ihrem Kollegen bisher ausgesprochen wurden, zukommen lässt.
Mein Tipp als Personalratsanwalt: Ihre Dienststellenleitung sollte sich beeilen, Ihrem Wunsch nachzukommen! Nur so kann sie das Anhörungsverfahren noch retten. Ansonsten dürfen Sie als Personalrat der Kündigung im Zweifel widersprechen und das Arbeitsgericht wird die Kündigung als unwirksam betrachten, weil die Dienststellenleitung vorher Sie als Personalrat nicht ordnungsgemäß angehört hat.
Stand (05.02.2024)