Kündigungsgründe gibt’s viele. Jetzt wäre fast ein Neuer hinzugekommen: Unkenntnis. Die rettete einer Kollegin aus dem Betriebsrat eines Kölner Fleischbetriebs nämlich das Amt und den Arbeitsplatz.
Kollegin soll sich Sitz im Betriebsrat erschlichen haben
Der Fall: Für den Arbeitgeber war die Sache klar: Er fühlte sich von seiner Betriebsratsvorsitzenden getäuscht. Diese habe ihn darüber getäuscht, dass das Minderheitengeschlecht im Betriebsrat mit einem Sitz vertreten sein müsse – und sich so ihren Sitz in der Arbeitnehmervertretung erschlichen. Es folgte die fristlose Kündigung.
Das Urteil: Kündigung unwirksam! Und die Begründung der Kölner Arbeitsrichter lässt aufhorchen: Die gesetzliche Regelung, wie viele Vertreter des Geschlechts, das im Betrieb in der Minderheit ist – in diesem Fall die Frauen – im Betriebsrat sein müssen, sei schlichtweg „kaum verständlich“. Deshalb könne der Arbeitgeber nicht nachweisen, ob die Betriebsratsvorsitzende ihn wirklich getäuscht habe, oder ob sie schlichtweg das Gesetz nicht richtig verstanden habe (Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 04.09.2020, 19 Ca 1827/20).