Manche Betriebsräte sind noch richtig „Old School“: Smartphones, Tablets und Apps – das war’s für viele dann auch schon mit moderner Technik. Selbst jüngere Betriebsratskollegen kennen sich mit Künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz kaum aus. Das macht nichts. Denn als Betriebsrat haben Sie jede Menge Mitbestimmungsrechte, die Sie schnell zum Schutz der Kolleginnen und Kollegen in Ihrem Betrieb nutzen können.
KI: Diese Ängste haben Ihre Kolleginnen und Kollegen
Die Einführung von KI-Systemen am Arbeitsplatz löst bei vielen Kolleginnen und Kollegen in Ihrem Betrieb ein großer Unbehagen aus. In ersten Linie befürchten Ihre Kolleginnen und Kollegen, dass Künstlichen Intelligenz
- den eigenen Arbeitsplatz gefährdet und
- die persönliche Arbeitsleistung überwachen wird.
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Nehmen Sie diese Ängste Ihrer Kolleginnen und Kollegen auf jeden Fall ernst. Künstliche Intelligenz ist ein sensibles Thema, bei dem Sie unbedingt Ihre Mitbestimmungsrechte als Betriebsrat nutzen sollten.
Nutzen Sie Ihre Mitbestimmungsrecht
Bei kaum einer anderen Thematik sind Ihre Mitbestimmungsrecht als Betriebsrat so umfangreich, wie beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Ihrem Betrieb. Denn auf den Einsatz von KI sind ist die Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen anzuwenden.
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Nutzen Sie als Betriebsrat die ganze Palette. Denn leitet sie quasi durch das gesamte Verfahren und gibt Ihnen die Möglichkeit, sich mit der Materie genau auseinanderzusetzen.
Schnell-Check: So nutzen Sie alle Ihre Mitbestimmungsrechte
Haben Sie als Betriebsrat, sobald die Einführung eines KI-Systems in Ihrem Betrieb zur Debatte steht, | Ja | Nein |
· sofort Ihren Arbeitgeber aufgefordert, Sie über die Planung des KI-Einsatzes zu informieren? | ||
· im Bedarfsfall bei Ihrem Arbeitgeber die Hinzuziehung eines KI-Sachverständigen für Sie als Betriebsrat beantragt? | ||
· von Ihrem Arbeitgeber verlangt, sie über die Einzelheiten des KI-Systems und dessen Einsatzmöglichkeiten aufzuklären? | ||
· nach der Beschreibung des KI-Systems gefragt? | ||
· das technische Datenblatt des KI-Systems angefordert? | ||
· den Arbeitgeber aufgefordert, das KI-System und dessen Einsatz mit Ihnen zu beraten? | ||
· zunächst eine Rahmen-Betriebsvereinbarung über den Einsatz der KI in Ihrem Betrieb beschlossen? |
Haben Sie gerade alle Frage mit „Ja“ beantwortet, haben Sie Ihre Mitbestimmungsrecht rund um dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Ihrem Betrieb optimal genutzt.
Darum ist eine Rahmen-Betriebsvereinbarung so wichtig
Steht ein KI-Einsatz in Ihrem Betrieb an, sollten Sie schnell handeln und vorsorglich die wichtigsten Details so schnell wie möglich in einer KI-Rahmen-Betriebsvereinbarung regeln.
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Das kann schnell gehen und lässt sich auch einfach umsetzen. Denn anders als bei „normalen“ Betriebsvereinbarungen wird in einer Rahmen-Betriebsvereinbarung keine Regelung für einen konkreten Einzelfall getroffen.
Schnell-Check: Das gehört in eine KI-Rahmen-Betriebsvereinbarung
Enthält Ihre KI-Rahmen-Betriebsvereinbarung | Ja | Nein |
· gemeinsame Zielsetzungen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Ihrem Betrieb? | ||
· einvernehmlich festgelegte Leitlinien, die im betrieblichen Alltag beim KI-Einsatz eingehaltemn werden sollen? | ||
· klare Handlungsanleitungen für die Zusammenarbeit in bestimmten Situationen? | ||
· unmissverständliche Festlegungen über ein gemeinsames Verständnis bestimmter Begriffe oder Regelungen? | ||
· eindeutige Vereinbarungen über die Schaffung neuer Gremien (zum Beispiel eines Datenschutzausschusses), auf die bestimmte Aufgaben übertragen werden sollen? | ||
· konkrete Vorgaben über die erweiterte Einbindung bestimmter Organe in Ihrem Betrieb (zum Beispiel Arbeitsschutzausschuss)? |
Haben Sie als Betriebsrat gerade diese Fragen ausnahmslos mit „Ja“ beantwortet, haben Sie schon einmal die Grundregeln für den Umgang und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Ihrem Betrieb festgelegt.
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: In Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber sollten Sie als Betriebsrat unbedingt Lösungswege anbieten, nach denen eine Überwachung in der Praxis durch technische Anpassung nur mit Ihrer Zustimmung erfolgen. Zum Beispiel bei einem neuen KI-System durch ein gemeinsames Passwort.
Formale Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Formal betrachtet handelt es sich bei einer KI-Rahmen-Betriebsvereinbarung um eine ganz normale Betriebsvereinbarung. Damit gelten für deren Abschluss die allgemeine betriebsverfassungsrechtlichen Voraussetzungen. Nur wenn diese eingehalten werden, ist die Rahmen-Betriebsvereinbarung auch wirklich wirksam. Wirksam ist eine solche Rahmenbetriebsvereinbarung, wenn sie
- zwischen Ihnen als Betriebsrat und Ihrem Arbeitgeber geschlossen worden ist,
- schriftlich niedergelegt und von beiden Seiten unterschrieben worden ist und
- die Vereinbarung an geeigneter Stelle im Betrieb – zum Beispiel am Schwarzen Brett – ausgehängt worden ist.
7 Vorteile: So profitieren Sie als Betriebsrat von einer KI-Rahmen-Betriebsvereinbarung
Eine KI-Rahmen-Betriebsvereinbarung macht vor allem Ihnen als Betriebsrat das Leben leichter. Insbesondere beim Einsatz noch unbekannter Systeme in Ihrem Betrieb. Das sind Ihre Vorteile:
Vorteil Nr. 1 | Sie bekommen als Betriebsrat hinsichtlich Ihrer Beteiligung bei der Einführung neuer Technik klare Verhältnisse. |
Vorteil Nr. 2 | Durch eindeutig festgelegte Schrittfolgen, nach denen Sie vorgehen können, riskieren Sie keinen Streit mit Ihrem Arbeitgeber. |
Vorteil Nr. 3 | Als Betriebsrat können Sie Hemmnisse und Skepsis Ihrer Kolleginnen und Kollegen im Betrieb gegen Künstliche Intelligenz abbauen. |
Vorteil Nr. 4 | Das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen als Betriebsrat und Ihrem Arbeitgeber wird gestärkt. |
Vorteil Nr. 5 | Der Grundstein für einfachere Verhandlungen über folgende Einzelbetriebsvereinbarungen wird einfacher. |
Vorteil Nr. 6 | Durch die Hinzuziehung sachkundiger Kolleginnen und Kollegen an den Verhandlungstisch kann ein Sachverständiger überflüssig werden. |
Vorteil Nr. 7 | Die Rahmen-Betriebsvereinbarung hilft, Widersprüche zu früheren oder bereits laufenden Betriebsvereinbarungen zu vermeiden. |
An diese 3 Punkte sollten Sie noch denken
Punkt 1 | Legen Sie konkret fest, wie bei der Einführung der neuen KI verfahren wird. |
Punkt 2 | Nehmen Sie Vorgaben zur Nutzung in die Rahmen-Betriebsvereinbarung auf. |
Punkt 3 | Regeln Sie den Datenschutz. |
Wie Sie einen unzulässigen KI-Einsatz verhindern
Klamm und heimlich: Das funktioniert bei einem Einsatz von künstlicher Intelligenz in Ihrem Betrieb nicht. Versucht Ihr Arbeitgeber, eine KI einzuführen, ohne Sie als Betriebsrat entsprechend zu beteiligen, können Sie als Betriebsrat
- die Einigungsstelle anrufen
- ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht auf Verletzung Ihres Mitbestimmungsrecht in die Wege leiten,
- eine gerichtliche Anordnung beantragen, nach der Ihr Arbeitgeber den KI-Einsatz zukünftig unterlassen muss (und zwar selbst dann, wenn es für deren Einsatz sachliche Gründe gibt), un
- die Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen den Arbeitgeber beantragen, wenn dieser der gerichtlichen Anordnung nicht folgt.
Stand (24.02.2025)