Haustarifvertrag: Wann es sich lohnt, in der Gewerkschaft zu sein
Den Gewerkschaften laufen die Mitglieder davon. Warum eigentlich? Wer in der Gewerkschaft ist, hat Vorteile. Sogar beim Geld.
Vorteile gibt’s nur für Mitglieder
Der Fall: Eine Gewerkschaft hatte mit dem Arbeitgeber einen Haustarifvertrag geschlossen, der die Bezahlung bestimmter Kolleginnen und Kollegen regelte. Doch der Arbeitgeber hielt sich nicht an die festgelegten Löhne. Ein Kollege klagte.
Das Urteil: Und gewann! Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Haustarifverträge durchzuführen. Halten muss er sich an die tariflichen Regelungen aber nur bei Gewerkschaftsmitgliedern. Wer nicht tarifgebunden ist, geht leer aus (BAG, Urteil vom 13.10.2021, 4 AZR 403/20).
Wie Arbeitgeber solche Exklusivrechte vermeiden
Exklusiv-Rechte für Gewerkschaftsmitglieder möchten Arbeitgeber gerne verhindern, weil sie dafür sorgen könnten, dass sich mehr Kolleginnen und Kollegen einer Gewerkschaft anschließen. Deshalb enthalten viele Arbeitsverträge eine Bezugnahmeklausel auf Tarifverträge, so dass deren Regeln dann für alle gelten.
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Es gehört zu Ihren Aufgaben, die Einhaltung der für Ihre Kolleginnen und Kollegen günstigsten Regelungen zu überwachen. Das gilt für Tarif- wie auch für Arbeitsverträge.
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