Frage: Ein Kollege ist krank, möchte aber trotz „gelben Schein“ an einer Personalratssitzung teilnehmen. Darf er das?
Antwort: Auch eine Personalratstätigkeit während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ist nicht grundsätzlich verboten. Schließlich ist Ihr Betriebsratskollege – wie jeder andere auch – grundsätzlich nicht daran gehindert, trotz Krankheit zum Beispiel ins Kino zu gehen oder einen ausgedehnten Waldspaziergang zu machen, solange dies den Heilungsprozess nicht verlangsamt. Das ist bei einer Personalratssitzung nicht anders. Hierzu fällt mir folgender Fall ein.
Der Fall: Eine Krankenschwester hatte trotz Krankheit an einer zweistündigen Betriebsratssitzung teilgenommen. Ihr Arbeitgeber kündigte ihr deshalb.
Das Urteil: Die Kündigung war unwirksam! Die Richter fanden: eine zweistündige Betriebsratssitzung ist mit dem harten Dienst als Stationsschwester nicht zu vergleichen und schadete dem Genesungsprozess nicht (Arbeitsgericht Frankfurt/Main, 27.01.2004, Aktenzeichen: 15 Ca 5387/03).
Stand (19.02.2024)