Frage: Wahrscheinlich haben wir einen Fehler bei der Betriebsrat Sitzung Einladung gemacht. Denn als Betriebsrat haben wir gerade einen Beschluss über eine Betriebsvereinbarung in der Sitzung gefasst, die wir lange mit unserem Arbeitgeber ausgehandelt haben. Jetzt hat es sich die Arbeitgeberseite offenbar wieder anders überlegt und möchte in letzter Sekunde verhindern, dass die Betriebsvereinbarung wirksam wird. Sein Versuch: Er hält unsere Beschlussfassung über die Betriebsvereinbarung für unwirksam, weil ich als Vorsitzender nicht rechtzeitig bei der Einladung die Tagesordnung bekanntgegeben und damit nicht ordnungsgemäß zur Betriebsratssitzung eingeladen habe bzw. einen Fehler gemacht haben soll. Kommt der Arbeitgeber damit durch?
Antwort: Nein, kommt er nicht. Auf die fehlende Tagesordnung kommt es hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Einladung zur Betriebsratssitzung nicht an, wenn
- die Einladung zu der Sitzung, auf der der Beschluss gefasst worden ist, ansonsten ordnungsgemäß war,
- der Betriebsrat beschlussfähig war, was bedeutet, dass mindestens die Hälfte aller Betriebsratsmitglieder anwesend war und
- die anwesenden Betriebsratsmitglieder einstimmig beschlossen haben, über den fehlenden Tagesordnungspunkt zu beraten und abzustimmen.
Besonders gut für Sie als Arbeitgeber: Genau das haben die höchsten deutschen Arbeitsrichter bereits entschieden (BAG, 15.04.2014, 1 ABR/13). Es gibt also keinen Grund, um die Wirksamkeit der lange ausgehandelten Betriebsvereinbarung jetzt noch zu bangen.
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