Frage: Unsere Dienststellenleitung plant, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in ein befristetes umzuändern. Das habe ich von dem betroffenen Kollegen in der Sprechstunde erfahren. Ist das überhaupt möglich, ein bestehendes unbefristetes Arbeitsverhältnis nachträglich zu befristen?
Antwort: Das geht. Dabei handelt es sich jedoch um einen Ausnahmefall. Die Hürden für einen solchen Wechsel von einem unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis sind aber sehr hoch.
Ihre Dienststellenleitung braucht einen sachlichen Grund für die Befristung, wie zum Beispiel die Vertretung eines Kollegen in Elternzeit. Gegen den Willen Ihres Kollegen kann die Dienststellenleitung die nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses nur im Wege einer Änderungskündigung erreichen. Der sicherste Weg, ein unbefristetes in ein befristetes Arbeitsverhältnis umzuwandeln, ist eine einvernehmliche vertragliche Vereinbarung zwischen der Dienststellenleitung und Ihrem Kollegen, wonach sein Arbeitsverhältnis aufgrund des Vorliegens eines sachlichen Grundes befristet wird.
Stand (11.11.2024)

