Frage: Wir haben einige Dienstfahrzeuge bei unserer Stadtverwaltung, die nur innerhalb der Gemeindegrenzen genutzt werden dürfen. Unsere Dienststellenleitung würde diese Fahrzeuge gerne aus verschiedenen Gründen mit GPS-Sendern ausstatten. Ist das zulässig?
Antwort: Nicht ohne weiteres. Die Nutzung von GPS-Geräten zur dienstlichen Fahrzeugortung ist für die Dienststellenleitung datenschutzrechtlich ebenso ein Problem, wie die Kontrolle von
– Telefonen, der Internet-Nutzung,
– des Email-Verkehrs oder sogar
– der Verwendung von Mitarbeiter-Fotos, zum Beispiel auf der Homepage.
Verschärft wird das Risiko für den Dienstherrn, einen Verstoß gegen den Arbeitnehmer- Datenschutz zu begehen, noch dadurch, dass in der Praxis in den meisten Fällen überhaupt keine Regelungen, etwa über den Einsatz von GPS-Geräten getroffen werden. Die Ursache des Problems liegt daran, dass GPS die Möglichkeit für den Dienstherrn bietet, den Aufenthaltsort der Kolleginnen und Kollegen in den Fahrzeugen jederzeit genau zu überwachen. Obwohl tatsächlich nur die Fahrzeuge selber geortet werden, lässt sich aufgrund der eindeutigen Zuordnung des Fahrzeugs zu einer bestimmten Kollegin oder einem bestimmten Kollegen das Arbeitsverhalten kontrollieren. Beispiel: Die GPS Ortung ergibt, dass ein Kollege sein Fahrzeug jeden Mittag für zwei Stunden in unmittelbarer Nähe zu seiner Wohnung parkt. Folge: Durch die Standortbestimmung des Fahrzeugs lässt sich also vermuten, dass der Kollege zum Beispiel die einstündige betriebliche Mittagspause überschreitet. Die Dauerüberwachung durch GPS-Ortung ist wegen des ständigen Kontrolldrucks, aber unzulässig.
Von diesem Verbot gibt es aber drei Ausnahmen:
Ausnahme Nr. 1: In Ihrer Dienststelle existiert eine Dienstvereinbarung, die den Einsatz der GPS-Ortung erlaubt.
Ausnahme Nr. 2: Die Kollegin oder der Kollege hat wirksam seine Einwilligung zum Einsatz des GPS-Geräts in seinem Dienstwagen erteilt.
Ausnahme Nr. 3: Die GPS-Ortung ist zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich, wie das zum Beispiel bei einem Polizeifahrzeug der Fall sein kann.
(Stand: 05.01.2026)

