Bei der Versammlung der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen muss allen im Betrieb oder der Dienststelle eingeladenen schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen die Teilnahme ermöglicht werden. Das fängt nicht erst damit an, dass alle eine Einladung zu der Veranstaltung erhalten, sondern viel früher: Vergessen Sie bloß nicht, einen passenden und ausreichend großen Raum anzumieten.
Der Veranstaltungsort muss barrierefrei sein
Sorgen Sie rechtzeitig vor und veranstalten Sie die Versammlung
in einem großen,
- barrierefreien,
- rollstuhlgerechten und
- ausreichend bestuhlter Raum.
Tipp: Prüfen Sie auf notwendige Präsentationsmöglichkeiten wie Mikrofon oder Beamer.
Auch wichtig: Die Ausschilderung, wenn die Räumlichkeiten nicht so leicht zu finden sind.
Tipp: Planen, organisieren und führen Sie die Versammlung der schwerbehinderten Menschen gemeinsam mit Ihren/m Stellvertretern durch. So sind Sie am besten auf alle Situationen vorbereitet.
Denken Sie an die Kosten
Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr ist verpflichtet, für jede Versammlung der schwerbehinderten Beschäftigten einen objektiv geeigneten Raum zur Verfügung zu stellen. Das heißt auch: Wenn im Betrieb kein ausreichend großer und barrierefreier Raum zur Verfügung steht, muss ein Raum zur Versammlung angemietet werden. Das kann und darf Ihr Arbeitgeber Ihnen auch nicht verwehren!
Tipp: Machen Sie sich die Vorbereitung stressfrei. Denken Sie bei der Anmietung eines Raums daran, die Kosten im Auge zu behalten. Dazu sind Sie als auch als verpflichtet. Es muss also nicht ein Saal eines Grand-Hotels sein.
Wichtig: Falls erforderlich, muss der Arbeitgeber auch für den sicheren Transport der im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen sorgen und aufkommen.
Stand (02.04.2025)

