Fortbildung ist für Sie als Betriebsrat wichtig. Schließlich sollen Sie mit Ihrem Arbeitgeber auf Augenhöhe verhandeln können. Dazu gehört aber auch, dass im Vorfeld bei der Beschlussfassung alles richtig läuft. Sonst muss Ihr Arbeitgeber die Kosten nachher nicht übernehmen.
Schnell-Check: Mit diesem Beschluss trägt der Arbeitgeber die Kosten
Prüfpunkte | Ja | Nein |
Haben Sie als Betriebsrat über die Teilnahme eines oder mehrerer seiner Mitglieder an einer Schulungsveranstaltung einen Beschluss gefasst (§ 34 Abs. 1 BetrVG)? | ||
Enthält der Beschluss das Datum der Betriebsratssitzung, in der er getroffen wurde? | ||
Ergibt sich aus dem Wortlaut des Beschlusses namentlich, welche Mitglieder zu der Schulungsveranstaltung entsendet werden sollen? | ||
Ist im Beschluss angegeben, welche Themen bei dem Seminar behandelt werden? | ||
Sind der Zeitpunkt und der Ort des Seminars benannt? | ||
Enthält der Beschluss Angaben zur Stimmenmehrheit und zum Stimmenverhältnis, mit dem er gefasst wurde? | ||
Ist das Protokoll vom Betriebsratsvorsitzenden und mindestens einem weiteren Betriebsratsmitglied unterschrieben worden? | ||
Liegt eine Anwesenheitsliste bei, aus der sich die Beschlussfähigkeit des Betriebsrats ergibt? | ||
Hat jedes Betriebsratsmitglied, das an der Beschlussfassung mitgewirkt hat, auf der Anwesenheitsliste seinen Namen eigenhändig eingetragen und unterschrieben? |
Nur, wenn Sie gerade ausnahmslos „Ja“ angekreuzt haben, ist Ihr Beschluss als Betriebsrats wirksam und Ihr Arbeitgeber muss die Schulungskosten übernehmen.
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Ihr Arbeitgeber hat aber grundsätzlich keinen Anspruch, den Betriebsratsbeschluss einzusehen. Er kann Sie als Betriebsrat bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Beschlusses nur darum bitten, konkret zu seinen Bedenken Stellung zu nehmen.
Schnell-Check: Mit diesem Beschluss trägt der Arbeitgeber die Kosten
An die Geschäftsführung
Herrn …
im Hause
Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen
Der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am … beschlossen, die Mitglieder
- …
- …
auf eine Schulungsveranstaltung der Firma … mit dem Thema
„Änderung der Arbeitszeitorganisation in kleineren und mittleren Unternehmen“
zu entsenden.
Die Veranstaltung findet vom … bis … in … statt.
Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für eine sach- und fachgerechte Betriebsratstätigkeit gemäß § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz erforderlich. Betriebliche Belange hinsichtlich der zeitlichen Lage der Schulungsveranstaltung wurden berücksichtigt.
Sollten wir innerhalb der nächsten 14 Tage nichts von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass der Seminarteilnahme aus Ihrer Sicht nichts entgegensteht.
Mit freundlichen Grüßen
Betriebsratsvorsitzende(r)
Stand (15.01.2024)