Das ist die wichtigste Aufgabe, die Sie als Betriebsrat haben: Ihren Kolleginnen und Kollegen zuhören! Schließlich vertreten Sie gegenüber dem Arbeitgeber die Interessen aller Kolleginnen und Kollegen im Betrieb. Das dies nicht immer einfach ist, ist klar. Deshalb kommt es so sehr auf die richtige Durchführung Ihrer Sprechstunde an.
In der Arbeitszeit
Wie Ärzte und Anwälte, dürfen auch Sie als Betriebsrat regelmäßige Sprechstunden in Ihrem Betrieb abhalten (§ 39 Absatz 1 Satz 1 BetrVG).
Beispiel: Als Betriebsrat teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit, dass Sie ab sofort jeweils freitags zwischen 15:00 Uhr und 16:00 Uhr seine Sprechstunde abhalten werden. Ihr Arbeitgeber gibt Ihnen daraufhin zu verstehen, dass Sie die Sprechstunden in die Mittagspause legen sollen, weil dann Ihre Kolleginnen und Kollegen die Arbeit nicht unterbrechen müssen. Dagegen widersprechen Sie als Betriebsrat.
Folge: Mit Recht. Ihre Sprechstunden als Betriebsrats finden nämlich während der Arbeitszeit statt. Die Pausen gehören nicht dazu.
Zwar dürfen Sie als Betriebsrat allein entscheiden,
- ob,
- in welcher Form und
- durch welches oder welche Ihrer Kolleginnen und Kollegen im Betriebsrat
Sprechstunden abgehalten werden. Das heißt aber nicht, dass Sie Betriebsrat nicht bestimmte Grenzen einhalten sollten. Bei den Sprechstunden sollten Sie deshalb besser mit Ihnen als Arbeitgeber zusammenarbeiten und eine gemeinsame Lösung finden.
Schnell-Check: So stimmen Sie die Sprechstunde mit dem Chef ab
Haben Sie als Betriebsrat | Ja | Nein |
sich mit Ihrem Arbeitgeber abgestimmt, wo, also in welchem Raum, Sie ab sofort Ihre Sprechstunde abhalten? | ||
wann die Sprechstunde während der Arbeitszeit stattfinden soll? | ||
wie lange die Sprechstunden dauern? | ||
wie häufig Sie Ihre Sprechstunden abhalten und | ||
an welchen Tagen in der Woche oder im Monat Sie Ihre Sprechstunden festlegen? |
Lautet Ihre Antwort auch nur eine dieser Fragen mit „Nein“, sollten Sie sofort das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen.
Darum ist eine Regelung wichtig
Jede nachträgliche Änderung der Sprechstundenregelung sorgt für zusätzlichen Ärger, den Sie sich als Betriebsrat ersparen können.
Suchen Sie mit Ihrem Arbeitgeber also nach einer Einigung,
- wann,
- wo,
- wie lange und
- wie oft
Sie Ihre Sprechstunden abhalten dürfen.
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Diese Einigung halten Sie am besten in einer Betriebsvereinbarung fest. Ihr Vorteil: So treffen Sie eine langfristige Regelung, die sicherstellt, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen mit ihren Problemen nicht vor verschlossene Türen laufen.
Wichtiger Hinweis: Finden Sie mit Ihrem Arbeitgeber keine Lösung, kann die Einigungsstelle angerufen werden (§ 76 Absatz 1 Satz 1 BetrVG). Die legt die Zeiten der Sprechstunde dann fest.
In Mehrschichtbetrieben sollten die Sprechstunden so liegen, dass jede Kollegin und jeder Kollege sie wahrnehmen kann.
Schnell-Check: So stellen Sie die Sprechstunde auf sichere Füße
Ja | Nein | |
Haben Sie mit Ihrem Arbeitgeber die Erforderlichkeit von Sprechstunden erörtert? | ||
Wurde über den Ort und die Zeit der Sprechstunden mit Ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung getroffen? | ||
Sind Ihre Kolleginnen und Kollegen über Ihre Sprechstunden als Betriebsrats informiert? | ||
Wissen Ihre Kolleginnen und Kollegen, die Sprechstunden abhalten, dass sie sich zur Wahrnehmung der Sprechstunden ab- und zurückmelden müssen? |
Können Sie diese Fragen mit „Ja“ beantworten, wird es keine Konflikte mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Sprechstunde geben.