3,2 Milliarden Euro in 2025. So hoch schützen Experten den legalen Umsatz mit Cannabis hierzulande in nur drei Jahren ein. Die Bundesregierung plant, Marihuana in Deutschland zuzulassen. Dabei gibt’s jetzt schon Probleme mit „Gras“, wie die Droge oft genannt wird – auch solche, mit denen Sie sich als Betriebsrat beschäftigen müssen.
Drei böse Folgen bei Cannabis-Konsum im Straßenverkehr
Der Fall: Ein Kraftfahrer der Klasse CE war auf einer privaten Fahrt in eine Verkehrskontrolle geraten. Dabei wurde festgestellt, dass der Kollege unter dem Einfluss von Cannabis stand. Was dann folgte, damit hatte wohl der Kollege selbst nicht gerechnet:
- Der Kollege wurde mit einem Fahrverbot von einem Monat belegt.
- Er verlor seinen Arbeitsplatz, weil sein Arbeitgeber fristlos kündigte.
- Bei der Beantragung von Arbeitslosengeld verhängte die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von 12 Wochen.
Nachdem er sich zunächst erfolglos gegen seine fristlose Kündigung gewehrt hatte, zog der Kollege auch noch wegen der Verhängung der 12wöchigen Sperre des Arbeitslosengeldes vor Gericht.
Das Urteil: Ohne Erfolg. Der Kollege hat durch sein Verhalten die Kündigung und damit die darauffolgende Arbeitslosigkeit grob fahrlässig verursacht. Die Kündigung sei damit gerechtfertigt gewesen. Die Sperre des Arbeitslosengeldes war nur die logische Konsequenz, denn diese greift immer dann, wenn – wie dieser Kollege – seine Arbeitslosigkeit
- vorsätzlich – zum Beispiel durch eine eigene Kündigung – oder
- grob fahrlässig – wie hier durch den Verlust der Fahrerlaubnis – herbeigeführt
hat.
Wie das Gericht die Kündigung beurteilte
Fast noch interessanter war aber, was die Stuttgarter Richter zur fristlosen Kündigung des Kraftfahrers zu sagen hatten. Denn das liest sich wie ein Prüfungsschema für Sie als Betriebsrat bei der Anhörung zu einer fristlosen Kündigung eines Kollegen, der eine Eigenschaft – wie hier die Fahrerlaubnis der Klasse CE – verliert, die für die Ausübung seines Berufs von Bedeutung ist. Die Aussagen des Gerichts zur Rechtfertigung der Kündigung in einem Schnell-Check für Sie als Betriebsrat zusammengefasst:
Schnell-Check: So prüfen Sie als Betriebsrat die Kündigung wegen Führerschein-Verlust wie ein Richter
Ja | Nein | |
Ist der Besitz der Fahrerlaubnis eine unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung der laut Arbeitsvertrag geschuldeten Tätigkeit der Kollegin oder des Kollegen, wie das in aller Regel bei Berufskraftfahrern sowie Chauffeuren der Fall ist? | ||
Hat die Kollegin oder der Kollege gegen seine Pflicht verstoßen, alles zu unterlassen, was zum Entzug der Fahrerlaubnis führen kann? | ||
Steht fest, dass es in Ihrem Betrieb keine andere Beschäftigungsmöglichkeit für die Kollegin oder den Kollegen gibt, als hinter dem Steuer? | ||
Ist dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung der Kollegin oder des Kollegen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zum Wiedererhalt der Fahrerlaubnis unzumutbar? |
Haben Sie als Betriebsrat bei allen diesen Fragen, die auch die Stuttgarter Richter für sich zu beantworten hatten, „Ja“ angekreuzt, ist die fristlose Kündigung wegen des Entzugs der Fahrerlaubnis rechtmäßig.
Wichtiger Hinweis: Bei einer fristlosen Kündigung darf in der Regel das Verhalten der Kollegin oder des Kollegen in der eigenen Freizeit keine Rolle spielen. Wer also zum Beispiel am Stammtisch oder in einem privaten Chat den eigenen Arbeitgeber beleidigt, muss keine fristlose Kündigung erwarten, weil es sich dabei um ein Verhalten außerhalb der Arbeitszeit handelt. Beim Entzug der Fahrerlaubnis ist das anders: Hier ist die arbeitsvertragliche Pflicht, alles zu unterlassen, was den Führerschein gefährdet, keine unangemessene und unverhältnismäßige Einwirkung des Arbeitsrechts auf die private Lebensgestaltung. Sprich: Wer in der Freizeit trinkt oder kifft und dann das Auto nimmt, riskiert nicht nur den Führerschein, sondern auch den Arbeitsplatz (SG Stuttgart, Pressemitteilung vom 29.08.2022 zum Urteil vom 26.01.2022, S 6 AL 5194/20).
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