Langsam reicht’s. Viele Kolleginnen und Kollegen wollen im Alter beruflich gerne kürzer treten, um mehr Zeit für die Familie, die Gesundheit oder Hobbys zu haben. Ein Weg dahin: Die Altersteilzeit. Wer es richtig anstellt, kann seine Arbeitszeit halbieren.
Das ist Altersteilzeit
Das geht tatsächlich: Ältere Kolleginnen und Kollegen können mit Hilfe von Altersteilzeit ihre persönliche Arbeitszeit reduzieren. Das Altersteilzeitgesetz macht’s möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Schnell-Check: Das sind die Voraussetzungen für Altersteilzeit
Die Kollegin oder der Kollege | Ja | Nein |
· ist mindestens 55 Jahre alt, | ||
· war in den letzten fünf Jahren vor Eintritt in die Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage versicherungspflichtig beschäftigt und | ||
· hat vor Antritt der Altersteilzeit mit Ihrem Arbeitgeber eine entsprechende freiwillige Vereinbarung getroffen. |
Nur, wenn Ihre Antwort gerade dreimal „Ja“ gelautet hat, sind die Voraussetzungen für die Altersteilzeit erfüllt.
Wichtiger Hinweis: Einen rechtlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es aber nicht.
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Allerdings können Sie als Betriebsrat mit Ihrem Arbeitgeber zusammen einen solchen Anspruch auf Altersteilzeit und die Regeln dazu in einer Betriebsvereinbarung regeln.
Das muss Ihr Arbeitgeber tun
Das ist jedoch nicht immer einfach, denn auch Ihr Arbeitgeber muss etwas dazu beitragen, damit Ihre Kolleginnen und Kollegen in Altersteilzeit gehen und ihre Arbeitszeit reduzieren können. Und zwar muss Ihr Chef
- das übliche Arbeitsentgelt der betreffenden Kolleginnen und Kollegen um 20 % aufstocken und
- zusätzliche Rentenbeiträge auf der Grundlage von 80 % des Lohns zahlen.
3 Vorteile: Wie Sie Ihren Arbeitgeber von Altersteilzeit überzeugen
Die Beiträge Ihres Arbeitgebers bei der Altersteilzeit zeigen, dass Sie als Betriebsrat eine Menge Überzeugungsarbeit leisten müssen, wenn Sie Ihren Chef davon dazu bringen wollen, dass Kolleginnen und Kollegen ihre Arbeitszeit halbieren können.
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Gerade jetzt in der aktuellen Wirtschaftskrise haben Sie jedoch ein paar Vorteile in der Hand, mit denen Sie auch sonst störrische Arbeitgeber leicht überzeugen können.
Vorteil Nr. 1 | Die Personalkosten lassen sich durch Altersteilzeit reduzieren. |
Vorteil Nr. 2 | Die Altersteilzeit ist eine sozialverträgliche Möglichkeit, Personal abzubauen. |
Vorteil Nr. 3 | Die Weitergabe von Berufserfahrung von älteren auf jüngere Kolleginnen und Kollegen in Ihrem Betrieb wird sichergestellt. |
Altersteilzeit: Die zwei Modelle zur Senkung der Arbeitszeit
Modell Nr. 1: Das Gleichverteilungsmodell | In dieser Variante der Altersteilzeit bleiben Ihre Kolleginnen und Kollegen über den kompletten Zeitraum der Altersteilzeut in Ihrem Betrieb beschäftigt, arbeiten aber schlichtweg weniger. |
Modell Nr. 2: Das Blockmodell | Beim Blockmodell arbeiten Ihre Kolleginnen und Kollegen zunächst wie gewohnt in Vollzeit weiter, beziehen aber ein rediziertes Gehalt. In der zweiten Hälfte der Altersteilzeit bleiben die Kolleginnen und Kollegen dagegen zu Hause, werden also freigestellt. Dafür bekommen Sie aber – wegen der Reduzierung in der ersten Phase – ihr Altersteilzeit-Gehalt weiter. |
Stand (02.12.2024)