Manche Idee in der Pandemie war gar nicht so schlecht. Zum Beispiel die telefonische Krankschreibung. Damals war es möglich, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen nicht persönlich zum Arzt mussten, um sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu bekommen. Seitdem ist viel passiert: Die Pandemie ist inzwischen genauso Vergangenheit, wie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier und die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung. Doch die kommt jetzt zurück.
2 Ausnahmen: Hier funktioniert die telefonische Krankschreibung schon jetzt
Voraussichtlich zum 01.01.2024 kommt die telefonische Krankschreibung zurück. Darauf haben sich Bundestag und Bundesrat kürzlich verständigt. Die bisherige Regelung, zur ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nicht erst zum Arzt müssen, ist zum 31.03.2023 ausgelaufen. Bis auf zwei Ausnahmen:
Ausnahme Nr. 1: Das wird im Herbst und Winter wichtig
Handelt es sich um eine Erkrankung, in deren Folge sich die Kollegin oder der Kollege absondern muss, ist die Krankschreibung ohne persönlichen Arztbesuch nur per Telefon schon jetzt möglich. Das ist vor allem bei einer Covid-Infektion, wie sie in diesem Herbst und Winter sicher wieder viele Kolleginnen und Kollegen erwischen wird, der Fall.
Wichtiger Hinweis: Auf einen Arztbesuch kann in einem solchen Fall verzichtet werden, weil das die aktuelle Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie vorsieht.
Ihre Kolleginnen und Kollegen können sich dann
- bis zu sieben Tage krankschreiben zu lassen,
- wenn vorher eine telefonische Befragung durch den Arzt erfolgt ist.
Das gilt sowohl für die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit wie auch für eine Folgebescheinigung.
Wichtiger Hinweis: Die ärztliche AU-Bescheinigung darf in diesem Fall aber auf maximal die Anzahl von Tagen befristet werden, die Ihre Kolleginnen und Kollegen verpflichtet sind, zu Hause zu bleiben.
Ausnahme Nr. 2: AU-Bescheinigung per Video-Telefonat
Die zweite Ausnahme, unter der die telefonische Krankschreibung schon jetzt möglich ist, gehört in vielen Arztpraxen schon jetzt zum Alltag: Die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch ein Video-Telefonat. Dazu muss die Arztpraxis diesen Service aber auch anbieten.
Die Krankschreibung per Video-Chat sieht allerdings vor, dass
- bei der Kollegin oder dem Kollegen keine schweren Symptome vorliegen und
- eine persönliche Untersuchung nicht erforderlich ist.
Wichtiger Hinweis: Die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Video-Telefonat hat noch weitere Vorteile.
Die 2 Vorteile der Krankschreibung per Video
Vorteil Nr. 1 | Im Gegensatz zur regulären telefonischen Krankschreibung muss Ihre Kollegin oder Ihr Kollege dem Arzt nicht aus vorherigen Praxisbesuchen bekannt sein, um sich bis zu drei Tage krankschreiben zu lassen. |
Vorteil Nr. 2 | Ist Ihre Kollegin oder Ihr Kollege bereits Patient in der Praxis, kann der Arzt die AU-Bescheinigung sogar bis zu einer Dauer von sieben Tagen ausstellen. |
Wichtiger Hinweis: Eine Folgebescheinigung erhalten Ihre Kolleginnen und Kollegen aber nur, wenn die erste AU-Bescheinigung aufgrund einer persönlichen Untersuchung erfolgt ist.
Mein Tipp als Personalratsanwalt: Schließen Sie mit Ihrer Dienststellenleitung dann noch eine Dienstvereinbarung darüber, bei wem sie sich im Krankheitsfall am ersten Fehltag wie krankmelden müssen, senken Sie das Risiko einer Ansteckung und dass eine Kollegin oder ein Kollege aufgrund einer Nichtbeachtung seiner Pflichten im Krankheitsfall abgemahnt wird.