In diesem Herbst wird wieder gewählt: Zwischen dem 01.10.2026 und dem 30.11.2026 steht in vielen Betrieben wieder die Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) an. Bei Wahlen kommt es aber immer wieder zu Fehlern, die zu einer Anfechtung und damit zu einer Neuwahl führen können. Gut, dass der Wahlvorstand in vielen Fällen sich für ein vereinfachtes Wahlverfahren entscheiden kann. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, wo die Vorteile gegenüber dem normalen Wahlverfahren liegen.
Wo der Unterschied zwischen einfach und normal liegt
Einfaches Wahlverfahren
Das vereinfachte Wahlverfahren ist für kleinere Betriebe vorgesehen. Dieses vereinfachte Verfahren gilt zwingend in Betrieben mit in der Regel fünf bis 100 wahlberechtigten Kolleginnen und Kollegen unter 18 Jahren und den Auszubildenden. Bei 101-199 Kolleginnen und Kollegen unter 18 Jahren und den Auszubildenden kann der Betriebsrat und der Arbeitgeber mit einer Vereinbarung das vereinfachte Wahlverfahren anwenden. Für das vereinfachte Wahlverfahren ist kennzeichnend, dass
– dieses mit erheblich verkürzten Fristen auskommt,
– die JAV-Wahl ausschließlich nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl/ Personenwahl erfolgt und
– anstelle einer Urnenwahl (wie beim Regelwahlverfahren) wird die neue JAV-Wahl immer auf einer Wahlversammlung gewählt.
Normales Wahlverfahren
Das normale Wahlverfahren kostet vor allem eins: Zeit. Und Zeit ist bei der Vorbereitung und der Durchführung der JAV-Wahl ein knappes Gut für den Wahlvorstand. Außerdem ist das normale Wahlverfahren deutlich fehlerträchtiger als vereinfachte Wahlverfahren, weil mehr Vorschriften zu beachten sind. . Das normale Wahlverfahren ist ab 200 wahlberechtigten Kolleginnen und Kollegen unter 18 Jahren und den Auszubildenden Pflicht. Die größten Unterschiede zum einfachen Wahlverfahren:
– es findet eine normale Urnenwahl statt,
– der Wahlvorstand muss deutlich mehr Schritte in die Wege leiten, als beim einfachen Wahlverfahren und vor allem:
– es gelten deutlich mehr und meistens längere Fristen, die die Wahl in die Länge ziehen.
Nicht vergessen: Das normale Wahlverfahren erfolgt als Verhältnis- bzw. Listenwahl, wenn mehrere Wählerlisten vorliegen.
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Haben Sie die Wahl, sollten der Wahlvorstand mit Ihrem Arbeitgeber das deutlich günstigere einfache Verfahren vereinbaren.
Muster: So einigen Sie sich mit dem Arbeitgeber auf das vereinfachte Verfahren
Vereinbarung über die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens (§§ 63 Absatz 5 14a Absatz 5 BetrVG)
zwischen dem Wahlvorstand zur Durchführung der Wahl zur JVA-Vertretung, vertreten durch den/die Wahlvorstandsvorsitzende(n) und der Firma …, vertreten durch … wird hiermit vereinbart, dass die Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung im Betrieb … im vereinfachten Wahlverfahren durchgeführt wird (§§ 63 Absatz 5, 14a Absatz 5 BetrVG).
…, den … Unterschrift Wahlvorstandsvorsitzende(n) Arbeitgeber
(Stand: 10.08.2026)

