Frage: Unser Arbeitgeber möchte einen leitenden Angestellten versetzen, der dadurch aber seine leitende Funktion verliert. Ist dazu unsere Zustimmung als Betriebsrat erforderlich?
Antwort: Nein. Verliert ein Leitender Angestellter seine leitende Funktion, rutscht er damit nicht sofort unter Ihren Schutz als Betriebsrat. Ihr Arbeitgeber muss Sie zwar informieren, aber nicht beteiligen. Ich erinnere mich da an den folgenden Fall:
Der Fall: Ein Arbeitgeber in Baden- Württemberg wollte eine Führungskraft versetzen. Das Problem: Dadurch büßte der Mitarbeiter seinen Status als leitender Angestellter ein. Der Betriebsrat forderte sein Mitbestimmungsrecht ein.
Das Urteil: Keine Mitbestimmung! Überträgt der Arbeitgeber einer Führungskraft einen neuen Aufgabenbereich, der dazu führt, dass dieser seinen Status als leitender Angestellter verliert, haben Sie als Betriebsrat kein Beteiligungs-, sondern nur ein Informationsrecht (LAG Baden-Württemberg, veröffentlicht am 24.3.2016, 10 TaBV 3/15).
(Stand: 01.06.2026)

