Für Sie als Schwerbehindertenvertretung ist der Inklusionsbeauftragte eine wichtige Schnittstelle: Er kann Ihre Arbeit unterstützen und dafür sorgen, dass die gesetzlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers im Alltag nicht in Vergessenheit geraten. Fehlt diese Funktion, fehlen auch wichtige Strukturen für die wirksame Teilhabe schwerbehinderter Beschäftigter im Betrieb oder in der Dienststelle. Aber: Was ist der Inklusionsbeauftrage (IKBA) eigentlich?
Rolle und Bedeutung des IKBA
Inklusionsbeauftragte werden vom Arbeitgeber oder Dienstherrn bestellt und sind damit seine direkten Beauftragten, wenn es um die Belange schwerbehinderter und gleichgestellter Beschäftigter geht. Sie sind damit so etwas wie das Spiegelbild auf Arbeitgeberseite zur Schwerbehindertenvertretung (SBV) und zu den anderen Interessenvertretungen wie Betriebsrat oder Personalrat. Der Gesetzgeber hat in § 181 SGB IX ausdrücklich festgelegt, dass jeder Arbeitgeber mindestens einen Inklusionsbeauftragten benennen muss – bei Bedarf auch mehrere. Nach Möglichkeit sollte es sich dabei selbst um eine schwerbehinderte Person handeln.
Die Funktion im Betrieb und nach außen
Mit der Bestellung zeigt ein Arbeitgeber nach innen, dass er die Belange seiner Beschäftigten mit Behinderung ernst nimmt und die Zusammenarbeit mit der SBV aktiv unterstützen will. Gleichzeitig sendet er nach außen das Signal, dass er bereit ist, seine gesetzlichen Pflichten umzusetzen und sich der Aufgabe „Inklusion“ bewusst stellt.
Der gesetzliche Auftrag
Die Aufgabe des Inklusionsbeauftragten geht über reine Formalitäten hinaus. Er oder sie muss darauf achten, dass alle rechtlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers eingehalten werden. Dazu gehört zum Beispiel:
– die Einhaltung der Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen,
– die Umsetzung von Maßnahmen zur behinderungsgerechten Beschäftigung,
– die Beteiligung der SBV bei personellen Entscheidungen.
(Stand: 05.11.2025)

