Als Schwerbehindertenvertretung haben Sie ein gesetzlich verankertes Recht, an allen Sitzungen des Betriebsrats oder Personalrats teilzunehmen (§ 178 Abs. 4 S. 1 SGB IX) – und zwar nicht nur in beobachtender Funktion, sondern als aktive Interessenvertretung. Damit Sie dieses Recht im Alltag effektiv wahrnehmen können, unterstützt Sie diese Übersicht bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung Ihrer Teilnahme.
Übersicht: Ihr Recht auf Teilnahme an Sitzungen von Betriebs- und Personalrat
Teilnahme an allen relevanten Sitzungen sicherstellen
– Achten Sie darauf, dass Sie zu folgenden Gremien regelmäßig eingeladen werden:
– Alle Sitzungen des Betriebsrats bzw. Personalrats
– Monatsgespräche mit dem Arbeitgeber
– Ausschusssitzungen (einschließlich Wirtschaftsausschuss)
– Arbeitsschutzausschuss
– Prüfen Sie die Form der Sitzung:
– eilnahme auch bei Video- oder Telefonkonferenzen
– Sicherstellung, dass Ihnen dafür die nötige technische Ausstattung zur Verfügung steht
– Bei hybriden Sitzungen: Sie entscheiden selbst, ob Sie digital oder vor Ort teilnehmen.
– Dass Sie Zugang zu Unterlagen und Informationen in geeigneter Form erhalten
Wichtig: Ihr Teilnahmerecht ist ein Instrument, um die Belange schwerbehinderter Beschäftigter in alle relevanten Beratungen einzubringen.
– Überprüfen Sie vor jeder Sitzung:
– Sind Sie rechtzeitig eingeladen worden?
– Wurde die Tagesordnung vollständig mitgeteilt?
– Liegt die Einladung auch Ihren Stellvertretungen vor, falls Sie verhindert sind?
Beratungs- und Antragsrechte aktiv nutzen
– Machen Sie in der Sitzung aktiv von Ihren Rechten Gebrauch:
– Gleichberechtigte Mitberatung zu allen Themen, die behandelt werden
– Möglichkeit, Anträge zu stellen
Wichtig: Sie haben leider kein Stimmrecht, aber es können Ausnahmen im Landesrecht bestehen.
– Nutzen Sie Ihr Antragsrecht strategisch:
– Bringen Sie Themen ein, die einzelne schwerbehinderte Beschäftigte betreffen
– Oder setzen Sie Anliegen auf die Tagesordnung, die die gesamte Gruppe betrifft
Wichtig im Personalvertretungsrecht: Antrag auf Einberufung einer Sitzung möglich (z. B. § 36 Abs. 3 Nr. 4 BPersVG)
Aussetzung von Beschlüssen prüfen und ggf. beantragen
– Nutzen Sie Ihr Recht, wenn nötig: Sie können die Aussetzung eines Beschlusses verlangen, der wichtige Interessen schwerbehinderter Menschen beeinträchtigt.
Zu prüfen:
– Liegt eine erhebliche Beeinträchtigung vor?
– ist schnelles Handeln erforderlich?
– Bei Antragstellung:
– Wird der Beschluss für eine Woche ausgesetzt
– Nutzen Sie diese Zeit für Klärung und Einigung
– Ziehen Sie ggf. Gewerkschaften oder weitere Akteure zur Unterstützung hinzu
Gibt es Interessenkonflikte?
– Vorsicht, wenn Sie als SBV zugleich Betriebs-/ Personalratsmitglied sind:
– Gibt es Themen, bei denen ein persönlicher Interessenkonflikt vorliegt?
– Informieren Sie in solchen Fällen den Vorsitz, damit ein Ersatzmitglied geladen wird, wenn Sie als SBV teilnehmen.
(Stand: 28.01.2026)

