Durchatmen: Noch setzen nur wenige Personaler auf Künstliche Intelligenz (KI). Doch das wird sich bald ändern. Das Interesse an KI ist in den Personalabteilungen groß. Wie groß, zeigt eine brandaktuelle Umfrage des Digitalverbands Bitkom e. V.
Wie KI schon jetzt in Ihrer Personalabteilung eingesetzt werden kann
KI-Einsatzmöglichkeiten im Personalbereich ihres Betriebs gibt’s viele:
- Ein Arbeitszeugnis erstellen,
- die schnelle Antwort auf Fragen zur Urlaubsregelung oder aber
- eine individuelle Fortbildungsplanung –
künftig werden viele Aufgaben der Personalabteilung mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erledigt.
Hohes Interesse an KI im Personalwesen
Zwar setzt bislang nur eine Minderheit KI für solche Aufgaben ein, aber das Interesse ist hoch, wie eine Befragung von 852 Unternehmen in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom zeigt.
Demnach werden erst in 14 Prozent der Unternehmen die Arbeitszeugnisse mit KI-Unterstützung verfasst, aber 45 Prozent können sich das für die Zukunft vorstellen.
12 Prozent nutzen derzeit KI für die individuelle Weiterbildung von Beschäftigten, aber 60 Prozent sind dafür künftig offen.
Und elf Prozent nutzen aktuell KI-Tools für die Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 28 Prozent können sich dies für die Zukunft vorstellen.
Jedes 2. Unternehmen will: Aber nicht mal jedes 10. nutzt KI
Rund jedes zweite Unternehmen (49 Prozent) hält den Einsatz eines KI-Chatbots zur Beantwortung von internen Anfragen an die Personalabteilung für möglich, neun Prozent haben bereits solche Tools. Acht Prozent nutzen KI zur Bewertung der Arbeitsleistung von Beschäftigten, sechs Prozent zur Bewertung der Arbeitsbelastung – und jeweils rund jedes Fünfte (20 Prozent bzw. 19 Prozent) kann sich das künftig vorstellen.
Und fast jedes dritte Unternehmen interessiert für den Einsatz von KI für die berufliche Entwicklung der Beschäftigten, etwa für eine Kompetenz-Analyse, darauf basierende Fortbildungsplanung (31 Prozent) oder eine Karriereberatung durch die Simulation des künftigen Berufswegs (33 Prozent). Eingesetzt werden solche Tools bisher nur von vier bzw. drei Prozent.
Was das für Sie als Betriebsrat bedeutet
Für Sie als Betriebsrat heißt das: Beim Thema KI müssen Sie in diesem Jahr unbedingt am Ball bleiben. Denn sonst werden Sie von der aktuellen Entwicklung rund um den Einsatz von KI in Ihrer Personalabteilung schnell überholt und abgehängt.
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Nutzen Sie ab sofort Ihre Mitbestimmungsrechte beim Einsatz von KI. Das Gute daran: Das Betriebsverfassungsgesetz gibt Ihnen als Betriebsrat zwingende Mitbestimmungsrechte, die es Ihnen ermöglichen, bei einer fehlenden Übereinkunft mit dem Arbeitgeber die Einigungsstelle anzurufen oder sogar von sich aus die Initiative, wie zum Beispiel zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung, zu ergreifen (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 BetrVG).
Stand (10.03.2025)