Der erste Schritt zur verhaltensbedingten Kündigung einer Kollegin oder eines Kollegen ist immer eine hieb- und stichfeste Abmahnung. Die müssen Sie als Betriebsrat im Rahmen Ihrer Anhörung unbedingt prüfen. Denn: Ist die Abmahnung unwirksam, ist es die nachfolgende Kündigung dann meistens auch. Mit diesem Schnell-Check prüfen Sie als Betriebsrat jede Abmahnung, ob Ihr Arbeitgeber alle Formalitäten eingehalten hat.
Schnell-Check: Diese Voraussetzung muss jede Abmahnung erfüllen
Ja | Nein | |
1. AnhörungWurde die Kollegin oder der Kollege vom Arbeitgeber angehört? | ||
2. Zeitpunkt der AbmahnungIst die Kollegin oder der Kollege möglichst bald nach dem Pflichtverstoß abgemahnt worden? | ||
3. DokumentationsfunktionEnthält die Abmahnung eine genaue Schilderung des Ihrer Kollegin oder Ihrem Kollegen zur Last gelegten Fehlverhaltens, alsoDatum,Uhrzeit,Ort undgenaue Beschreibung und Benennung der Pflichtverletzung,davon betroffene Personen,dadurch etwaig eingetretener Schaden oder verursachte Störungen des Betriebsablaufs undeine Auflistung von zur Verfügung stehenden Zeugen? | ||
4. WarnfunktionIst Ihre Kollegin oder Ihr Kollege in der Abmahnung dazu aufgefordert worden, zukünftig das gerügte Fehlverhalten zu unterlassen und seinen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nachzukommen? | ||
5. AnkündigungsfunktionWurde in Ihrer Abmahnung deutlich angekündigt, dass arbeitsrechtliche Sanktionen drohen und der Verlust des Arbeitsplatzes droht, wenn sich das Fehlverhalten wiederholt oder nicht ändert? | ||
6. SchriftformIst die Abmahnung schriftlich erteilt worden? | ||
7. Pro Pflichtverstoß eine AbmahnungHat Ihre Kollegin oder Ihr Kollege für jeden Pflichtverstoß gesondert eine Abmahnung erhalten? | ||
8. AbmahnungsberechtigungWurde die Abmahnung von der Geschäftsführung oder von einem abmahnungsberechtigten Mitarbeiter ausgesprochen, also voneiner Person, die Prokura oder Handlungsvollmacht hat?einem leitenden Angestellten wie etwa ein Personal- oder Betriebsleiter?einem Vorgesetzten mit selbstständiger Stellung wie etwa ein Abteilungs- oder Filialleiter?einem Mitarbeiter, der nach seiner Aufgabenstellung befugt ist, verbindliche Anweisungen hinsichtlich des Ortes, der Zeit sowie der Art und Weise der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung zu erteilen (Fachvorgesetzter)? | ||
9. ZugangIst sichergestellt, dass Ihre Kollegin oder Ihr Kollege die Abmahnung zu einem bestimmten Zeitpunkt nachweisbar erhalten hat, entwederdurch Übergabe im Betrieb, wobei die Kollegin oder der Kollege den Erhalt der Abmahnung unterschrieben hat oder diese ihm im Beisein von Zeugen ausgehändigt wurde, oder durch einen Boten, der mit dem Inhalt des Abmahnungsschreibens vertraut ist, dieses Schreiben selbst in den Briefumschlag gesteckt hat, sich die genauen Umstände in einem Protokoll festgehalten hat und das Abmahnungsschreiben entweder in der Wohnung Ihrer Kollegin oder Ihres Kollegen abgegeben oder in dessen Hausbriefkasten gesteckt hat? |
Haben Sie als Betriebsrat bei der Prüfung einer Abmahnung auch nur eine dieser Frage mit „Nein“ beantwortet, sollten Sie der Kündigung im Rahmen Ihrer Anhörung widersprechen.
Stand (22.04.2025)