Frage: Der Weg zur Arbeit kann oft nervtötend sein. Auf dem Hauptanfahrtsweg zu unserem Betrieb finden gerade Bauarbeiten an einer Brücke statt. Manche Kolleginnen und Kollegen umfahren den dadurch entstehenden Stau inzwischen, auch wenn der Weg dadurch rund fünf Kilometer länger wird. Wir stellen uns deshalb die Frage, was passiert, wenn es auf so einem Umweg zu einem Unfall kommt? Zählt das noch als Wegeunfall?
Antwort: Im Stau stehen – das kostet Nerven. Doch wer den Engpass umfährt, den kann das noch viel mehr kosten: den Versicherungsschutz. Ich habe Ihnen dazu mal ein Urteil herausgesucht, dass dies veranschaulicht.
Der Fall: Ein Azubi war mit seinem Motorrad nach Feierabend auf dem Weg nach Hause. Weil Stau war, umfuhr der 19jährige den Engpass – und verunglückte.
Das Urteil: Kein Arbeitsunfall, obwohl der junge Kollege auf dem Weg von der Arbeit nach Hause war. Der Umweg war den Richtern zu lang, weil teilweise kilometerlang in die entgegengesetzte Richtung (Sozialgericht Osnabrück, am 29.11.2019 veröffentlichtes Urteil vom 01.08.2019, S 19 U 251/17).
Stand (07.04.2025)