Die Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl ist alles andere als ein Kinderspiel. Vor allem für einen wird’s schwierig: Der Wahlvorstand muss wissen, welche Aufgaben er wie zu erfüllen hat. Denn auf die Kolleginnen und Kollegen im Wahlvorstand warten sechs schwierige Aufgaben. Die kann kaum jemand bewältigen, der nicht an einer Fortbildung für Wahlvorstände teilgenommen hat.
Darum muss sich der Wahlvorstand kümmern
Aufgabe Nr. 1: Der Wahlvorstand muss eine Liste aller Wahlberechtigten des Betriebs aufstellen (Wählerliste) und diese im Betrieb auslegen.
Aufgabe Nr. 2: Er muss ein Wahlausschreiben erlassen, in dem die Bedingungen der Wahl vollständig enthalten sind.
Aufgabe Nr. 3: Als Nächstes hat der Wahlvorstand die eingereichten Wahlvorschläge in formeller Hinsicht zu überprüfen, z. B. hinsichtlich der erforderlichen Anzahl von Unterschriften für die Wählerlisten (Stützunterschriften).
Aufgabe Nr. 4: Während der Wahl hat der Wahlvorstand durch geeignete Vorkehrungen die Geheimhaltung der Stimmabgabe zu gewährleisten.
Aufgabe Nr. 5 Nach der Wahl ist es seine Aufgabe, sofort die Auszählung der Stimmen öffentlich vorzunehmen und das Wahlergebnis bekanntzugeben.
Aufgabe Nr. 6 Innerhalb einer Woche nach dem Wahltag muss der Wahlvorstand schließlich die Betriebsratsmitglieder zur konstituierenden Sitzung einladen.
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Die Erledigung dieser Aufgaben setzt vor allem Erfahrung voraus. Wem die fehlt, der muss an einer entsprechenden Fortbildung teilnehmen. Die Kosten trägt der Arbeitgeber. Doch eine solche Schulung kommt Ihren Arbeitgeber günstiger zu stehen als eine Neuwahl, deren Kosten er ebenfalls tragen muss. Denn das kann passieren, wenn die Kolleginnen und Kollegen im Wahlvorstand ihre Aufgaben nicht richtig erfüllen oder einfach nur ein paar kleine Fehler machen.
Muster: So wird eine Schulung für Mitglieder des Wahlvorstands beantragt
An die Geschäftsleitung im Hause
Beschluss des Wahlvorstands zum Besuch eines Wahlseminars
Am … hat der Wahlvorstand in seiner Sitzung am beschlossen, nach § 20 Abs. 3 BetrVG die nachfolgend bezeichneten Mitglieder Herr … und Frau … sowie als Ersatzmitglieder im Falle der Verhinderung Frau … und Herr … am … auf eine Fortbildungsveranstaltung des Anbieters … mit dem Thema: … zu entsenden. Die Veranstaltung findet statt vom … bis … in … Die in der vorbezeichneten Fortbildungsveranstaltung vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Tätigkeit im Wahlvorstand zwingend erforderlich. Der Wahlvorstand hat die betrieblichen Belange im Hinblick auf die zeitliche Lage der Schulungsveranstaltung berücksichtigt. Für den Fall, dass wir innerhalb der nächsten 14 Tage nichts von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass Ihrerseits keine Bedenken bzgl. der Teilnahme bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Wahlvorstandsvorsitzende(r)
(Stand: 07.10.2025)

