Frage: Wir haben 2 gehörlose Kollegen in unserem Betrieb und möchten natürlich auch ihnen die Teilnahme an der Versammlung schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen ermöglichen. Deshalb planen wir für die Versammlung einen Gebärden-Dolmetscher einzusetzen, der für die beiden die Veranstaltung übersetzt. Unser Arbeitgeber zeigt allerdings keine Bereitschaft dazu, die Kosten dafür zu übernehmen. Muss er das denn nicht?“
Antwort: Eigentlich ist es Aufgabe des Arbeitgebers oder Dienstherren dafür zu sorgen, dass bei Betriebsversammlungen aller Art, also auch und gerade bei der Schwerbehindertenversammlung, alle Mitarbeiter der Versammlung folgen können. Die Kosten muss er deshalb grundsätzlich übernehmen. Zumeist ist das auch kein Problem. Jedoch sind immer wieder Arbeitgeber der Meinung, dass diese Kosten außer Verhältnis stehen, gerade wenn nur eine oder 2 Personen davon profitieren.
Gebärdensprache: Die Kosten übernimmt das Integrationsamt
Jetzt können Sie sich natürlich mit der Chefetage anlegen. Aber vielleicht müssen Sie das gar nicht. In Deutschland gibt es nämlich für Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung staatliche Unterstützungsmöglichkeiten im Bereich des Arbeitslebens. Sind im Betrieb hörbehinderte Kolleginnen und Kollegen beschäftigt, die von einer Gebärden-Übersetzung profitieren würden, kann das örtlichen Integrationsamt die Kosten des Arbeitgebers oder Dienstherren möglicherweise übernehmen. Denn ein Gebärden-Dolmetscher ist gemäß § 185 Abs. 3 SGB IX bis zur völligen Übernahme der Kosten förderbar.
Tipp: Wenn Sie den Bedarf eines Gebärden-Dolmetschers für Ihre Schwerbehindertenversammlung erkennen, sollten Sie frühzeitig handeln. Da zum einen Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr erst einen Antrag stellen und dieser auch beim Integrationsamt bearbeitet werden muss, sollten Sie bis zu 2 Monate Vorlauf einplanen und auch schon während der Antragstellung nach einem passenden Dolmetscher suchen.
Stand (02.04.2025)