Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz ist ein fundamentales Anliegen, das eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, Dienstherren, Betriebsräten, Personalräten und den staatlichen Arbeitsschutzbehörden erfordert. In jedem Bundesland gibt es spezifische Behörden, die für die Überwachung und Durchsetzung der Arbeitsschutzvorschriften zuständig sind. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung der jeweiligen zuständigen Stellen in den 16 Bundesländern:
- Baden-Württemberg: Hier ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau zuständig, welches die Arbeitsschutzverwaltung leitet.
- Bayern: In Bayern wenden Sie sich an das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, speziell an das Amt für Arbeitsschutz.
- Berlin: In Berlin ist die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales der richtige Ansprechpartner für Arbeitsschutzangelegenheiten.
- Brandenburg: Im Land Brandenburg ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit zuständig.
- Bremen: In Bremen wenden Sie sich an das Amt für Arbeitsschutz, welches Teil der Senatorin für Wissenschaft und Häfen ist.
- Hamburg: In Hamburg ist das Amt für Arbeitsschutz, das zur Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz gehört, zuständig.
- Hessen: In Hessen ist das Regierungspräsidium Kassel für den Arbeitsschutz zuständig, speziell die Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt.
- Mecklenburg-Vorpommern: Hier ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales, insbesondere das Dezernat Arbeitsschutz, der richtige Ansprechpartner.
- Niedersachsen: In Niedersachsen wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, speziell an die Abteilung Arbeitsschutz.
- Nordrhein-Westfalen: Hier ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig.
- Rheinland-Pfalz: In Rheinland-Pfalz wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, insbesondere an die Abteilung Arbeitsschutz.
- Saarland: Im Saarland ist das Amt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit der richtige Ansprechpartner.
- Sachsen: In Sachsen wenden Sie sich an das Landesamt für Arbeitsschutz.
- Sachsen-Anhalt: Hier ist das Landesverwaltungsamt, speziell das Referat Arbeitsschutz, zuständig.
- Schleswig-Holstein: In Schleswig-Holstein wenden Sie sich an das Landesamt für soziale Dienste, speziell an die Abteilung Arbeitsschutz.
- Thüringen: In Thüringen ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Bereich Arbeitsschutz, zuständig.
Für detaillierte Informationen und spezifische Anliegen empfehlen wir Betriebsräten und Personalräten, direkt Kontakt mit der jeweiligen Behörde aufzunehmen. Der Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz ist eine gemeinsame Aufgabe, die durch die Zusammenarbeit aller Beteiligten, einschließlich der Arbeitsschutzbehörden, effektiv umgesetzt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass sich Zuständigkeiten und Strukturen ändern können. Es ist daher ratsam, sich direkt auf den Webseiten der jeweiligen Behörden über die aktuellen Kontaktdaten und Zuständigkeiten zu informieren.