Frage: So etwas habe ich noch nicht erlebt! Heute hat ein Kollege einen anderen Kollegen am Arbeitsplatz angespuckt. Und zwar mitten ins Gesicht. Nur dem umsichtigen Eingreifen anderer Kollegen ist es zu verdanken, dass die Situation nicht weiter eskaliert ist. Die Kollegen standen sich bereits mit erhobenen Fäusten gegenüber. Unser Dienstherr legt uns als Personalrat nun die Anhörung zur außerordentlichen Kündigung des spuckenden Kollegen vor. Rechtfertigt dessen Verhalten eine fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
Antwort: Na klar! Wer einen Kollegen anspuckt, verletzt diesen auf übelste Art in seinem Persönlichkeitsrecht und würdigt ihn in stärkstem Maße herab. Manche Richter bewerten ein solches Spucken sogar als Körperverletzung. Das macht eine fristlose Kündigung möglich. Mir fällt dabei ein Fall ein, der vor einiger Zeit vor dem Arbeitsgericht Köln verhandelt wurde. Dort hatte ein Versicherungsmakler seine Kollegin bespuckt und war hierfür fristlos gekündigt worden. Der Übeltäter klagte, weil er meinte, er hätte zuerst abgemahnt werden müssen. Doch die Richter machten ihm einen Strich durch die Rechnung – und erklärten die fristlose Kündigung für wirksam.
Stand (14.04.2025)