Sie haben nun die Ziele gemeinsam mit Ihren Verhandlungspartnern festgelegt. Aber wir kennen es aus der Politik: Praktisch erreicht ist damit leider noch nichts! Sie können jedoch schon in der Inklusionsvereinbarung dafür sorgen, dass die Umsetzung an Fahrt gewinnt, in dem Sie die dazu notwendigen Maßnahmen bereits hier schriftlich festhalten.
Maßnahmen, die Wirkung zeigen
Entscheidend ist, dass die von Ihnen angestrebten Ziele erreichbar, umsetzbar und messbar sind, so dass deutliche Verbesserungen erkennbar werden. Wenden Sie deshalb für die Zielvereinbarungen am besten einen Maßnahmenplan an. Der Plan sollte nicht nur die von Ihnen verhandelten Ziele und Maßnahmen enthalten, sondern auch Inhalte und Zuständigkeiten klar definieren.
Tipp: Machen Sie diesen Maßnahmenplan zum Teil Ihrer Vereinbarung! Damit erreichen Sie, dass alle Parteien bei den Maßnahmen mitwirken und auch die zeitlichen Abläufe verbindlich sind.
Dokumentieren Sie Ihren Maßnahmenplan
Das folgende Beispiel zeigt Ihnen, wie sie festgelegte Maßnahmen in einem Plan dokumentieren, um Ziele nachzuverfolgen und einzuhalten.

Stand (30.07.2024)