Als Personalrat sind Sie oft viel unterwegs: Zu Seminaren, zu Sitzungen, zu anderen Dienststellen. Da kommen schon ein paar Kilometer im Monat zusammen. Doch im Straßenverkehr lauern Gefahren. Diese Fahrt sollten Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen in der Dienststelle besser sein lassen.
Nach dem Wochenend-Trip noch kurz ein Stopp zu Hause
Der Fall: Eine Kollegin, die bei einer Kirchengemeindeverwaltung beschäftigt war, fuhr nach einem kurzen Wochenend-Trip vor der Arbeit noch kurz zu Hause vorbei. Dort hatte sie ihre Schlüssel und Unterlagen für die Eröffnung eines Gemeindezentrums, die sie an diesem Tag brauchte, vergessen. Nur wenige Kilometer vor ihrem Wohnort verunglückte die Kollegin mit ihrem Auto. Ein Dienstunfall, fand die Kollegin. Die gesetzliche Unfallversicherung sah das anders.
Das Urteil: Steht noch nicht fest. Das höchste deutsche Sozialgericht verwies das Verfahren zurück an das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Dort müsste erst noch herausgefunden werden, zu welchem Zweck die Kollegin nach dem Wochenendausflug noch zu Hause vorbeigefahren sei, so die Kasseler Richter. Richtig sei, dass die Kollegin sich auf dem Weg aus dem Kurzurlaub zurück nach Hause nicht auf einem versicherten Dienstweg befunden habe. Das könnte sich aber ändern, wenn sie die Schlüssel und Unterlagen zum Beispiel
- auf eine dienstliche Weisung hin abholen sollte oder
- für die Arbeit erforderliches Material
zu Hause abholen wollte. Das müssen die Richter am LSG NRW jetzt erst noch ermitteln (BSG, Urteil vom 26.09.2024, B 2 U 15/22).
Mein Tipp als Personalratsanwalt: Dienstunfall oder nicht. Das ist für Sie als Personalrat nicht immer so leicht herauszufinden.
Stand (11.11.2024)

