Frage: In unserem Betrieb ist ein Kollege zur Aushilfe beschäftigt, dessen Vertrag am 30.09. ausläuft. In unserer Sprechstunde hat er darauf hingewiesen, dass ihm sein Vorgesetzter vor einigen Tagen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zugesagt hat. Der Kollege will jetzt eine entsprechende Vertragsumstellung verlangen. Kann er diese Änderung verlangen?
Antwort: In diesem Fall kommt es darauf an, ob der Vorgesetzte bevollmächtigt war, solche Zusagen zu geben. Denn für den Abschluss eines Arbeitsvertrags besteht grundsätzlich Formfreiheit.
Das heißt, dass auch mündliche Arbeitsverträge voll gültig sein können.
Stand (20.06.2022)