Das wissen wir nur zu gut: Menschen mit Schwerbehinderung haben es auf dem Arbeitsmarkt oft schwer. Und es ist auch keine Überraschung, dass eine Schwerbehinderung gravierende Auswirkungen auf den weiteren Erwerbsverlauf hat. Wie stark diese Auswirkungen sind, hat eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung jetzt aufgezeigt.
Schwerbehinderung bedeutet im Beruf Abstriche machen
2023 waren in Deutschland rund 3,1 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und 65 Jahren schwerbehindert. Und bei den meisten trat die Schwerbehinderung oft erst im Laufe des Erwerbslebens auf. Laut der Studie reduziert sich die Wahrscheinlichkeit, fünf Jahre nah Eintritt der Schwerbehinderung erwerbstätig zu sein, um etwa 16 Prozentpunkte im Vergleich zu ähnlichen Personen, die nicht schwerbehindert werden. Nach Eintreten der Schwerbehinderung scheiden die meisten Betroffenen mehrheitlich aus dem Erwerbsleben aus, ohne dabei in die Arbeitslosigkeit zu rutschen.
Diejenigen, die dann doch weiterarbeiten, wechseln zumeist in Teilzeit oder in Tätigkeiten, die körperlich wie psychisch weniger belastend sind als die Tätigkeiten, die sie vor dem Eintritt der Schwerbehinderung ausgeübt haben.
Hinzu kommt: Die Löhne nach Eintritt der Schwerbehinderung gehen langfristig zurück! Nach fünf Jahren liegen die Verluste bei 7 Prozentpunkten im Vergleich zu nichtbehinderten Personen, mit vergleichbaren Tätigkeiten (Partizipation am Arbeitsmarkt: Eine Schwerbehinderung hat oft gravierende Folgen für den weiteren Erwerbsverlauf. (IAB-Kurzbericht 22/2024)).
So können Sie als SBV helfen
Die Studie zeigt aber auch, dass die meisten Menschen mit Schwerbehinderung trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiterhin erwerbstätig sein können, sofern geeignete Anpassungen vorgenommen werden. Damit dieser Übergang gelingt, ist eine hohe Flexibilität bei Arbeitszeit und Tätigkeitsgestaltung erforderlich.
Als Schwerbehindertenvertretung können Sie die betroffenen Beschäftigten gezielt unterstützen und sie dadurch auch länger für den Arbeitgeber oder Dienstherren erhalten. Dazu gehören die Förderung von Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen sowie die Bereitstellung individueller Beratungsangebote, aber auch darauf zu achten, dass die Kolleginnen und Kollegen nicht bei der Vergütung benachteiligt werden.
Tipp: Als Schwerbehindertenvertretung dürfen Sie Einblick in die Lohn- und Gehaltslisten nehmen. Nutzen Sie die Gelegenheit und prüfen Sie, ob die schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen bei der Bezahlung benachteiligt werden.
Stand (02.04.2025)