Lärm am Arbeitsplatz kann zu einer Schädigung des Gehörs und zu einer Beeinträchtigung der Gesundheit führen. Um das Gehör der Arbeitnehmer zu schützen, muss der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen ergreifen, wie z. B. die Bereitstellung von Gehörschutz. Gehörschutz kann in Form von Ohrstöpseln oder Kapselgehörschützern angeboten werden und muss individuell angepasst sein. Auch technische Maßnahmen wie die Lärmminderung an der Quelle oder die räumliche Trennung von lärmintensiven Arbeitsplätzen können dazu beitragen, das Risiko von Gehörschäden zu minimieren. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten über die Lärmgefahren und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu informieren und deren Einhaltung zu überwachen.
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