Falsche Freunde können gefährlich werden. Seit 14 Jahren war der Beamter schon als freigestelltes Mitglied im Personalrat. Plötzlich stand der Kriminalhauptkommissar selbst unter Verdacht. Der Vorwurf: Er sollte eine illegale Waffe gekauft haben. Dafür verbot ihm der Dienstherr, seine Dienstgeschäfte weiterzuführen.
Verdacht wegen Vertrauensperson
Der Fall: In dieser Pizzeria gab’s nicht nur Pizza, sondern auch Schusswaffen. Eine davon sollte der Kriminalhauptkommissar dem Wirt illegal abgekauft haben. Das jedenfalls gab eine eingesetzte Vertrauensperson an. Der Dienstherr zögerte nicht und untersagte dem Beamten für vier Monate das Führen der Dienstgeschäfte. Dann hob er das Verbot wieder auf. Und das schon bevor das staatsanwaltliche Verfahren gegen den freigestellten Personalratskollegen eingestellt wurde. Das reichte dem Hauptkommissar aber nicht: Er wollte gerichtlich festgestellt haben, dass das Verbot insgesamt rechtswidrig war.
Das Urteil: Die Dienststellenleitung durfte dem Kriminalhauptkommissar die Führung seiner Dienstgeschäfte untersagen. Allerdings nur für rund sieben Wochen. Zunächst war der Beamte aufgrund der Angaben der Vertrauensperson nämlich zurecht verdächtig, einen Verstoß gegen das Waffengesetz begangen zu haben. Sieben Woche später waren die Ermittlungen gegen den Personalratskollegen aber im Sande verlaufen, nachdem zunächst eine Hausdurchsuchung ohne Erfolg geblieben war. Dann bestritt auch noch der Wirt bei seiner eigenen Vernehmung energisch und glaubhaft, dass der Polizist bei ihm eine Waffe gekauft habe. Spätestens an diesem Tag hätte die Dienststellenleitung die Suspendierung des Betriebsratskollegen wieder aufheben müssen (VG Neustadt an der Weinstraße, am 24.12.2024 veröffentlichtes Urteil vom 18.09.2024, 1 K 191/23).
Wie sich das Verbot auf die Personalratsarbeit auswirkt
Wird einer Kollegin oder einem Kollegen aus dem Personalrat die Führung der Dienstgeschäfte verboten, wirkt sich das auch auf die Mitgliedschaft im Personalrat aus: Für die Dauer des Verbots ruht auch das Personalratsamt.
Mein Tipp als Personalratsanwalt: Als Personalrat steht Ihnen ein Mitbestimmungsrecht zu, wenn eine Kollegin oder ein Kollege vom Dienst suspendiert wird und die zuständige Dienststellenleitung sich für die Maßnahme nicht erst noch grünes Licht – wie in diesem Fall – beim Stadtrat holen muss (OVG Bremen, Urteil vom 27.05.2020, 6 LP 287/19). Notfalls können Sie als Personalrat unter diesen Voraussetzungen sogar die Einigungsstelle anrufen.
Stand (14.04.2025)