Der neue Bundestrainer ist da. Die Euphorie ist zurück. Jetzt kann die Europameisterschaft, die nächstes Jahr hier bei uns in Deutschland stattfindet, kommen. Wenn die deutsche Fußball-Nationalelf am 14.06.2024 mit ihrem ersten Gruppenspiel das Turnier eröffnet, sitzen wieder hunderttausende vor den Bildschirmen – auch in den Betrieben. Doch das kann eine ganze Menge Ärger bringen.
EURO 2024: Das sind die Spielregeln am Arbeitsplatz
Millionen Fans werden das sportliche Großereignis live mitverfolgen und weitere Millionen auf dem heimischen Bildschirm oder zusammen mit Gleichgesinnten beim Public-Viewing. Selbst, wer arbeiten muss, will zumindest die Spiele der deutschen Mannschaft nicht verpassen. Doch wie ist eigentlich die Rechtslage: Dürfen Ihre Mitarbeiter am Arbeitsplatz die Fußball-EM
- am TV-Gerät,
- im Radio oder
- per Live-Streaming am PC
verfolgen? Hier ist die Antwort:
Wenn Ihr Chef will, bleibt der Fernseher aus
Klarer Fall: Die Arbeit geht vor! Keine Fernseher, keine Radios, keine Pausen! Für die, die während der Spiele arbeiten müssen, gilt: Fernseher und Radios am Arbeitsplatz sind tabu, wenn Ihr Arbeitgeber die Aufstellung solcher Empfangsgeräte nicht ausdrücklich erlaubt. Und: Spielt Deutschland, ist das kein Grund, eine Pause einzulegen. Während der Arbeitszeit muss gearbeitet werden.
Wichtiger Hinweis! Dafür braucht Ihr Arbeitgeber im Betrieb noch nicht einmal ein ausdrückliches TV-Verbot.
Apps & Co.: Wer Spiele am Arbeitsplatz streamt, geht ein Risiko ein
Das Internet macht’s möglich: Inzwischen lassen sich komplette Fußballspiele am Rechner verfolgen – natürlich auch die Begegnungen der EM. Für fußballverrückte Mitarbeiter ein Traum. Wer ihn wahrmacht, geht allerdings ein Risiko ein:
Denn das Recht ist auf der Seite des Arbeitgebers! Ihre Mitarbeiter dürfen auch ohne ausdrückliches Verbot
- keine Apps oder sonstigen Programme auf dem dienstlichen Rechner oder Smartphone speichern, über die sich die EURO 2024 verfolgen lässt, oder
- während der Arbeitszeit im Internet die EM-Partien oder auch nur einzelne Szenen verfolgen.
Wichtiger Hinweis: Wer das trotzdem tut, begeht einen Arbeitszeitbetrug und damit eine Straftat, die je nach Schwere sogar für eine fristlose Kündigung reichen kann. Allerdings wird Ihr Arbeitgeber in den meisten Fällen – vor allem bei langjährig beschäftigten Kolleginnen und Kollegen – vorher zumindest einmal eine Abmahnung aussprechen müssen, wie dieser Fall zeigt:
Der Fall: An seinem Arbeitsplatz schaute ein Kollege sich nur einen kurzen Stream eines Fußballspiels auf seinem Dienst-PC an – gerade einmal 30 Sekunden lang. Der Arbeitgeber kam ihm auf die Schliche. Die Folge: eine Abmahnung! Doch die hielt der Kollege für unverhältnismäßig. Schließlich hatte er gerade einmal eine halbe Minute Fußball geschaut.
Das Urteil: 30 Sekunden reichen schon! Schaut sich eine Kollegin oder ein Kollege am Arbeitsplatz den Live-Stream einer Fußball-Übertragung bei der EURO 2024 an, spielt es keine Rolle, wie lange er das auf seinem Dienst-Rechner tut. Es handelt sich um eine Pflichtverletzung, die der Arbeitgeber abmahnen kann (Arbeitsgericht Köln, 28.8.2017, 20 Ca 7940/16).
Wichtiger Hinweis! Verfolgt Ihr Mitarbeiter heimlich die EM-Partien am PC, ist das ein Betrug zu Ihrem Nachteil, weil er Ihnen vorspiegelt zu arbeiten und dafür auch seinen Lohn kassiert.
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Viele Firmen haben gute Erfahrungen damit, die Spiele gemeinsam – zum Beispiel im Pausenraum – anzuschauen. Das stärkt das Gemeinschaftsgefühl unter den Kolleginnen und Kollegen. Davon profitiert auch Ihr Arbeitgeber. Sprechen Sie die EURO 2024 also im nächsten Monatsgespräch mit Ihrem Arbeitgeber an und suchen Sie gemeinsam nach dem besten Weg für Ihren Betrieb, die EM 2024 trotz Arbeit zu einem Team-Event zu machen.