Jetzt, wo die Straßen sich mit E-Autos füllen, könnten sich solche Vorfälle häufen: Kolleginnen und Kollegen, die aus Sparzwängen ihr Elektrofahrzeug in der Dienststelle aufladen. Für eine Kündigung reicht das aber nicht.
Wegen 0,40 €
Der Fall: Ein Kollege, der in einem privaten Beherbergungsbetrieb beschäftigt war, hatte zur Nachtschicht sein Hybridfahrzeug mit einem Kabel an einer Steckdose im Seminarbereich des Hotels aufgeladen. Als die Arbeitgeberin davon erfuhr, kündigte sie.
Das Urteil: Gab’s nicht. Dafür schloss die Arbeitgeberin auf den dringenden Rat der Richter einen Vergleich. 8.000 € Abfindung bekommt der Kollege für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Kündigung sei unverhältnismäßig, so das Gericht, weil der Ladevorgang gerade einmal 0,40 € gekostet hatte.
Mein Tipp als Personalratsanwalt: Eine Abmahnung hätte hier ausgereicht. Zumal, wenn die Dienststellenleitung anderen Kolleginnen und Kollegen erlaubt, die Handys am Arbeitsplatz aufzuladen.