Sinngemäß bedeutet der Begriff „Barrierefreiheit“ soviel wie nutzbar, erreichbar oder begehbar. Barrierefreiheit ermöglicht Betroffenen mehr Teilhabe am Arbeitsleben. Die Begrifflichkeit beschränkt sich schon längst nicht mehr nur auf Verkehrsmittel, Anlagen oder Gebrauchsgegenstände, sondern betrifft mehr und mehr die Digitalisierung in der Arbeitswelt. Und damit haben auch Sie als Schwerbehindertenvertretung zu tun. Denn Ihre schwerbehinderten Kollegen benötigen tatkräftige Unterstützung, wenn sie z. B. ins Internet gehen, Apps oder digitale Anwendungen verwenden wollten. Die folgenden Faktoren sollten Sie bei der digitalen Barrierefreiheit beachten:
1. Unterstützen Sie die schwerbehinderten Kollegen
Wenn in Ihrem Betrieb digitale Arbeitsmittel eingeführt werden, bieten Sie den schwerbehinderten Mitarbeitern Ihre volle Unterstützung an. Manchmal kann das etwas Zeit in Anspruch nehmen, da auch Sie sich erst mit den „neuen Medien“ auseinandersetzen müssen, z. B. in Schulungen. Machen Sie Ihrem Arbeitgeber klar, wie notwendig diese Möglichkeit der digitalen Teilhabe ist und, dass sich der (minimale) Zeitaufwand der Einführung für ihn lohnen wird.
2. Von der digitalen Barrierefreiheit profitieren alle Beschäftigten
Hadert Ihr Arbeitgeber noch wegen barrierefreier Webseiten oder digitaler Arbeitsmittel, dann machen Sie ihm klar, dass sich nicht nur schwerbehinderte Mitarbeiter über bessere Benutzerfreundlichkeit freuen, sondern alle Beschäftigten. Denn auch ältere Mitarbeiter oder Mitarbeiter mit anderen leichteren Einschränkungen sind dankbar über barrierefreie digitale Unterstützung.
3. Informieren Sie sich, was digital machbar ist
Je nach Beeinträchtigung der schwerbehinderten Kollegen, bieten sich zahlreiche Möglichkeiten für die digitale Barrierefreiheit an, beispielsweise:
- flexible Darstellung wie Anpassung von Kontrast, Farbe oder Textgröße etc. für z. B. sehbeeinträchtigte Menschen
- skalierbare Schriftgrößen
- leichte Sprache
- Untertitelfunktionen bei Video und Audio für z. B. Mitarbeiter mit Hörschwierigkeiten
- Alternativen zur Texterfassung von Screenreadern bei Nicht-Text-Inhalten
Prüfen Sie gemeinsam mit den Betroffenen, welche digitalen Maßnahmen notwendig sind und zu digitaler Barrierefreiheit zählen.
4. Kontrollieren Sie regelmäßig die digitale Barrierefreiheit
Kommen bei Ihnen neue digitale Systeme oder Produkte zum Einsatz, achten Sie darauf, dass die digitale Barrierefreiheit Berücksichtigung findet –> Auf die Anforderung in der Leistungsbeschreibung achten. Hier sollten bereits alle technischen Voraussetzungen zur digitalen Teilhabe enthalten sein, z. B. Systeme für Screenreader etc.
Tipp: Achten Sie auf Zertifizierungen!
Zur besseren Entscheidung bei digitalen Produkten, sollte immer auf zertifizierte Unternehmen geachtet werden. Testen Sie die Anwendung am besten selbst, um sich ein genaues Bild davon zu machen.
5. Kontrollieren Sie regelmäßig die digitale Barrierefreiheit
Es ist nicht damit getan, dass die technischen Lösungen nur in Ihrem Betrieb zum Einsatz kommen. Vielmehr gilt es für Sie als Schwerbehindertenvertretung, regelmäßig ein prüfendes Auge auf Neuerungen und Funktionen der digitalen Maßnahmen zu achten. Sprechen Sie mit den damit arbeitenden Kollegen und holen Sie sich ein regelmäßiges Feedback ein, damit Sie ggf. bei Veränderungen oder Problemen sofort agieren können.
Stand (28.02.2023)