Es gibt für Ihre nächste Versammlung der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen viel zu Bedenken und viel zu organisieren. Und bevor Sie sich die bange Frage stellen. „Habe ich wirklich an alles gedacht?“, erhalten Sie von uns die komplette Übersicht über alle wichtigen Punkte. Wenn Sie diese Checkliste erfolgreich abgearbeitet haben, kann bei der nächsten Versammlung (fast) nichts mehr schiefgehen.
Checkliste: So einfach bereiten Sie die nächste Schwerbehindertenversammlung vor
| Haben Sie an alles gedacht? | Ja | Nein |
| Haben Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber bzw. Dienstherren,Ihrem Betriebs- bzw. Personalrat,Ggf. der Gewerkschaft und§ den übrigen Gästenauf ein bestimmtes Datum für die Schwerbehindertenversammlung geeinigt? | ||
| Haben Sie einen passenden Raum für die Schwerbehindertenversammlung gefunden? | ||
| Ist der Raum zum geplanten Zeitpunkt der Versammlung auch frei? | ||
| Verfügt der Raum über die erforderliche Ausstattung, also zum Beispiel genügend Stühle und ggf. ein Lautsprechanlage? | ||
| Haben Sie den Raum bereits sicher reserviert? | ||
| Kennt Ihr Arbeitgeber/Dienstherr den genauen Termin der Versammlung und den Ort, an dem sie stattfindet? | ||
| Gibt Ihr Arbeitgeber/Dienstherr allen Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, an der Betriebsversammlung teilzunehmen? | ||
| Haben Sie die Tagesordnung mit den Berichten der SBV, des Arbeitgebers und ggf. anderer Sprecher festgelegt? | ||
| Haben Sieeine Themenliste erstellt,die Schwerpunkte festgelegt und§ die Aufgaben verteilt? | ||
| Gibt es die Gelegenheit, auf der Versammlung Ihre Kolleginnen und Kollegen über aktuelle Angelegenheiten zu informieren? | ||
| Haben Sie sich mit dem Bericht des Arbeitgebers auseinandergesetzt und Ihre Position als Schwerbehindertenvertretung dazu festgelegt? | ||
| Ist die Einladung mit Tagesordnung fertig? | ||
| Haben Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen, den Arbeitgeber, die Gewerkschaft und bei Bedarf einen externen Referenten rechtzeitig zur Schwerbehindertenversammlung eingeladen? |
Haben Sie alle diese Fragen mit „Ja“ beantwortet, steht der nächsten Schwerbehindertenversammlung nichts mehr im Wege.
Ist die Kostenübernahme geregelt?
Grundsätzlich muss Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr die notwendigen Kosten für die Versammlung der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen übernehmen. Es ist aber auch an Ihnen, diese Kosten im Rahmen zu halten und vor allem die Notwendigkeit nachzuweisen. Ansonsten bleiben Sie auf den Kosten sitzen.
Nehmen Sie deshalb schon frühzeitig mit Ihren Arbeitgeber oder Dienstherren zur Kostenübernahme Kontakt auf, um von vorneherein alle Unstimmigkeiten im Keim zu ersticken. Denken Sie vor allem an folgende Kosten
- Raumkosten, besonders, wenn ein Raum angemietet werden muss,
- Technik (Beschallung, Beamer, etc.),
- Assistenzleistungen wie Gebärdendolmetscher, aber auch Fahrer zum Veranstaltungsort und
- Externe Referenten.
Stand (02.04.2025)

