Es ist eine lästige Pflichtaufgabe für viele Dienststellenleiterinnen und -leiter: Verlässt eine Kollegin oder ein Kollege Ihre Dienststelle oder wechselt sein Vorgesetzter, wird in der Praxis meistens ein Zeugnis verlangt. Das kostet Zeit, die Ihre Dienststellenleitung meint, besser verwenden zu können. Also ist meistens Beeilung angesagt. Doch wer zeitlich auf die Tube drückt, macht Fehler. Hier sind drei Fehler, die Ihre Dienststellenleitung noch machen kann, wenn das Zeugnis längst fertig ist.
Schnell-Check: 3 Fehler, die ein Zeugnis nachträglich fehlerhaft machen
Ja | Nein | ||
Fehler Nr. 1 | Hat die Dienststellenleitung den Zeugnistext auf eine Vorlage mit den amtlichen Angaben der Dienststelle statt auf ein weißes Blatt Papier ausgedruckt? | ||
Fehler Nr. 2 | Ist das Zeugnis mit Kugelschreiber oder Füller unterschrieben, und zwar so, wie Ihre Dienststellenleitung auch sonst unterschreibt. | ||
Fehler Nr. 3 | Ist das Zeugnis ohne Knicke bei Ihrem Mitarbeiter angekommen?Wichtiger Hinweis: Die ergeben nämlich auf späteren Kopien oder Scans dünne schwarze oder graue Streifen. Das Zeugnis sollte also außerdem immer in einem ausreichend großen Briefumschlag verschickt werden. |
Haben Sie als Personalrat gerade auch nur einmal mit „Nein“ geantwortet, sollten Sie als Personalrat der Kollegin oder dem Kollegen empfehlen, bei der Dienststellenleitung ein entsprechend korrigiertes Zeugnis verlangen.
So prüfen Sie als Personalrat, ob ein Zeugnis richtig gegliedert ist
Briefkopf der Dienststelle | |
Überschrift | Zeugnis |
Eingangsformel | Personalien |
Dauer des Arbeitsverhältnisses | |
Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung | Aufgabengebiet im Unternehmen, Kompetenzen, berufliche Entwicklung |
Leistungsbeurteilung | Arbeitsbereitschaft, -befähigung,-vermögen und –erfolge,zusammenfassende Leistungsbeurteilung sowie Belastbarkeit |
Bei Führungskräften:Führungsleistung | Angaben zu Motivation, zur Leistung und zum Erfolg der Kollegin oder des Kollegen |
Verhaltensbeurteilung | Verantwortungsbereitschaft, Gewissenhaftigkeit, Sozialverhaltenzusammenfassende Verhaltensbeur-teilung: Verhalten zu Vorgesetzten,Kollegen, untergeordnetenKolleginnen und Kollehen und Dritten (zum Beispiel: Kunden) |
Beendigungsmodalität | Zum Beispiel: Herr/Frau … verlässt unsere Dienststelle auf eigenen Wunsch |
Schlussformel | Dank für die Zusammenarbeit |
Aussteller | |
Ort, Datum | |
Unterschrift |
Mein Tipp als Personalratsanwalt: Zeigt Ihnen eine Kollegin oder ein Kollege ein Zeugnis, dass nicht nach diesem Prinzip gegliedert ist, sollten Sie empfehlen, dass Zeugnis von der Dienststellenleitung korrigieren zu lassen. Kommt der Dienstherr dieser Aufforderung nicht nach, kann die Kollegin oder der Kollege die Berichtigung des Zeugnisses auch einklagen.
Stand (03.02.2025)