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Personalrat heute
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So setzen Sie das Betriebliche
Eingliederungsmanagement (BEM)
erfolgreich in der Praxis um
Wie geht`s nach längerer Krankheit weiter? Diese Frage wird häufig von Betroffenen vor ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz nach längerer Krankheit gestellt. Besonders schwerbehinderte oder chronisch erkrankte Mitarbeiter blicken mit Sorge auf ihren Wiedereinstieg. Aber das müssen sie gar nicht. Denn durch das Betriebliche Eingliederungsmanagement, kurz BEM, haben sie gute Chancen, ohne großen Druck wieder in den Job einzusteigen. Allerdings nur, wenn es richtig gemacht wird!
Sie als Schwerbehindertenvertretung haben deshalb eine wichtige Aufgabe. Sie müssen wissen wie das BEM helfen kann und wie es korrekt im Sinne der Betroffenen durchgeführt werden sollte. Und auf was Sie achten sollten, damit Sie als Schwerbehindertenvertretung die bestmögliche Unterstützung geben können.
Damit Sie Ihren schwerbehinderten Kollegen mit Rat und Tat beratend und unterstützend zum Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement zur Seite stehen können, schenken wir Ihnen die wertvolle Broschüre: „So setzen Sie das Betriebliche
Eingliederungsmanagement (BEM) in der Praxis erfolgreich um“.
Liebe Schwerbehindertenvertreterin, lieber Schwerbehindertenvertreter,
das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist dazu da, um frühzeitig zu erkennen, ob Beschäftigte Hilfe und Unterstützung zur Sicherung ihrer Erwerbsfähigkeit benötigen um entsprechend zu handeln. Ein rechtzeitig durchgeführtes BEM sollte es langfristig erkrankten Beschäftigten ermöglichen, in kleinen Schritten (dauerhaft) wieder ins Arbeitsleben einzusteigen. Die Berührungspunkte zu Ihrer Tätigkeit als SBV sind dabei vielfältig.
Als Schwerbehindertenvertretung kommt Ihnen beim betrieblichen Eingliederungsmanagement eine wichtige Rolle zu. Denn Sie sind nicht nur vorher von Ihrem Arbeitgeber über ein BEM-Angebot zu informieren, sondern Sie begleiten und unterstützen die schwerbehinderten Betroffenen während des gesamten Verfahrens.
Deshalb ist es von großer Wichtigkeit, dass Sie sich mit diesem Thema auseinandersetzen. All diese Fragen beantwortet Ihnen die kostenlose Gratis-Broschüre „So setzen Sie das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) in der Praxis erfolgreich um“. Endlich können Sie sich sicher sein bei aus längerer Krankheit wiederkehrenden Kolleginnen und Kollegen die richtige Vorgehensweise zu wählen und die Kolleginnen oder den Kollegen bestmöglich zu unterstützen.
Die kostenlose Gratis-Broschüre „So setzen Sie das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) in der Praxis erfolgreich um“ zeigt Ihnen, wie Sie 100% rechtssicher die beste Unterstützung für Ihre schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen sein werden.
So finden Sie die geeigneten BEM-Maßnahmen
Mit den folgenden Ausführungen finden Sie heraus, welche Maßnahmen geeignet sind, um Betroffene individuell zu unterstützen. Nutzen Sie die Fragen bereits beim Vorgespräch mit dem oder der Betroffenen. So lassen sich Möglichkeiten oder Grenzen der Maßnahmen schneller aufklären.
Tipp: Für das Erstgespräch können, natürlich mit Einverständnis des oder der Betroffenen, bereits Ihr Betriebsrat und der Betriebsarzt beteiligt werden.
Wichtig ist festzustellen, inwiefern gesundheitliche Schwierigkeiten die Tätigkeit am Arbeitsplatz erschweren oder ob die gesundheitlichen Probleme durch den Arbeitslatz ausgelöst werden. Die folgenden Ausführungen helfen Ihnen bei den Fragen. Aufgrund dieser Fragestellung können Sie verschiedene Maßnahmen ableiten.
Mögliche BEM-Maßnahmen:
1. Stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell.
Beim Hamburger Modell werden arbeitsunfähige Beschäftigte nach längerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung herangeführt und dadurch der Übergang erleichtert werden. Der Mitarbeiter ist während der stufenweisen Wiedereingliederung noch krankgeschrieben.
Wichtig: Ihre Mitarbeiter mit Schwerbehinderung haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme am Hamburger Modell (§ 81 Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch SGB IX). Und: Ihr Arbeitgeber und der Betroffene müssen zur stufenweisen Wiedereingliederung zustimmen.
2. Trainingsmaßnahmen, z. B. Physiotherapie etc.
3. Arbeits- und Belastungserprobung
4. Anpassung der Arbeitsaufgaben
5. Barrierefreie Gestaltung des Arbeitsplatzes …
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Ja, ich möchte „Schwerbehindertenvertretung heute“ gratis testen und von allen Vorteilen profitieren:
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Ich erhalte gratis die 1. Ausgabe des 8-seitigen Informationsdienstes „Schwerbehindertenvertretung heute“. Kostenlos und ohne jedes Risiko – sowohl in Print als auch digital als pdf. Die Probeausgaben beider Formate darf ich in jedem Fall behalten. Ebenso darf ich die Gratis-Broschüre „So setzen Sie das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) in der Praxis erfolgreich um“ in jedem Fall behalten. Nach Erhalt habe ich eine Ansichtszeit von 4 Wochen. Nun gibt es verschiedene Möglichkeiten
- Beide Formate konnten mich überzeugen: Dann muss ich nichts weiter tun. Melde ich mich innerhalb der Ansichtszeit nicht beim Verlag, erhalte ich automatisch die weiteren Ausgaben zu einem Preis von 20,90 € + 10,45 € = 31,35 € pro Ausgabe + MwSt. + 2,60 € Versand. Der Informationsdienst erscheint monatlich mit 8 Sonderausgaben und 2 Indizes pro Jahr. Ich kann den Bezug jederzeit zum Ende des nächsten Monats kündigen.
- Ich möchte „Schwerbehindertenvertretung heute“ nur in Print oder nur digital als PDF weiter beziehen: Dann gebe ich Ihnen in diesem Fall innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Ausgaben Bescheid, welche Variante ich gerne weiterbeziehen möchte. Dann beträgt der Preis für Print 20,90 € + MwSt. + 2,60 € Porto und Versand und für die digitale PDF-Version 20,90 € + MwSt. je Ausgabe. Ich kann den Bezug jederzeit zum Ende des nächsten Monats kündigen. Ich melde mich auch innerhalb der 4 Wochen nach Erhalt der Gratisausgabe, falls ich wider Erwarten keinen weiteren Bezug wünsche.